Schmalkalden/Meiningen (mieterschutzverein meiningen) - Wer seine Wohnung in erheblichem Umfang nutzt, um hier Rauschgift zu produzieren, riskiert nach Darstellung des Mieterschutzverein Meiningen u.U. e.V. die fristlose Kündigung durch den Vermieter.
So sah zum Beispiel das Amtsgericht Köln im Anbau von Cannabis-Pflanzen in der Wohnung – 13 Marihuana-Pflanzen bis 1,10 m hoch und 43 Blumentöpfe mit Reststängeln – einen Missbrauch der Mietsache. Der Vermieter könne hier fristlos kündigen, ihm sei es nicht zuzumuten, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der „normalen“ gesetzlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Auch das Amtsgericht Hamburg-Blankenese gab dem Vermieter Recht. Wer seine Mietwohnung planmäßig zur Begehung von erheblichen Straftaten benutzt und Cannabis im Keller anbaut, verstößt in schwer wiegender Art und Weise gegen seine mietvertraglichen Pflichten. Der Vermieter muss dies nicht hinnehmen, er kann fristlos kündigen. Das Landgericht Ravensburg sieht, so der Mieterschutzverein Meiningen u.U. e.V., in einem unerlaubten Cannabis-Anbau eine schwere Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter. Außerdem, so die Richter des Landgerichts, besteht bei einem Rauschgiftanbau in großen Mengen auch die Gefahr, dass die Mietsache dadurch in Verruf gerät.