Ehrenamtliche Richter sind für eine transparente und verständliche Justiz unverzichtbar

Europäischer Tag des Ehrenamtlichen Richters

Anlässlich des „1. Europäischen Tages des ehrenamtlichen Richters“, der heute in Brüssel erstmals ausgerufen wurde, hebt Justizminister Holger Poppenhäger noch einmal die große Bedeutung des Ehrenamts in der Rechtspflege hervor und lobt die Initiative, die maßgeblich auf den Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter sowie auf die Europäische Akademie Berlin zurückgeht: „Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind selbstverständlicher und wichtiger Bestandteil der Justiz. I

Ihre Beteiligung in der Rechtsprechung fördert die Transparenz, die Bürgernähe und die gesellschaftliche Akzeptanz der Justiz. Darum kommt es bei Integration im Bereich des Rechts nicht nur auf Richter und Staatsanwält/innen an sondern auch auf die Beteiligung der Ehrenamtlichen Richter an diesem Prozess an.“
Der Minister begrüßt das Vorhaben der nationalen Verbände, nun gemeinsam und europaweit die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern in der Justiz zu fördern. Die „Europäische Charta des ehrenamtlichen Richters“, die zur Erreichung dieses Zieles heute ebenfalls in Brüssel unterzeichnet wurde, ist dafür die richtige zielführende Grundlage. „Die Charta kann Wege und Formen für eine erfolgreiche und effektive Bürgerbeteiligung an der Rechtsprechung in der EU aufzeigen und Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten“, so Thüringens Justizminister und Vizepräsident im Ausschuss der Regionen Poppenhäger.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter erfüllen in der Rechtspflege einen Verfassungsauftrag (Artikel 86 Abs. 3 Thüringer Verfassung). In der Thüringer Justiz wirken in allen Gerichtsbarkeiten (ordentliche Gerichtsbarkeit, Finanz-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit) ehrenamtliche Richter an der Rechtsprechung mit. Insgesamt sind in der Thüringer Justiz über 3.000 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig, davon etwa 1.300 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, etwa 700 in der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie jeweils rund 500 in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit und etwa 60 in der Finanzgerichtsbarkeit. Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einer Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter oder Richterin war in den letzten Jahren konstant hoch.
Bewerbungsphase für nächste Schöffenamtsperiode beginnt Anfang 2013
Justizminister Poppenhäger nimmt den ins Leben gerufenen „Europäischen Tag des ehrenamtlichen Richters“ dennoch zum Anlass, auf die zum Jahresende 2013 auslaufende Amtsperiode der Schöffen (ehrenamtliche Richter im Bereich der Strafsachen der ordentlichen Gerichte) hinzuweisen. Er ruft interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder im Justizministerium über die verschiedenen Betätigungsfelder und Aufgaben der ehrenamtlichen Richter zu informieren und sich zahlreich zu bewerben. Im Jahr 2013 werden in Thüringen ca. 1.200 Schöff/innen neugewählt. Sie sind im Rahmen ihrer Tätigkeit unfallversichert und erhalten eine Aufwandsentschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz.