Northeim (lpd/us) - Schadstoffe können große Schäden für Mensch und Umwelt anrichten. Bürgerinnen und Bürger sollten daher bereits beim Einkauf darauf achten, dass sie schadstoffarme oder schadstofffreie Produkte erwerben, die den gleichen Zweck erfüllen. Auf keinen Fall dürfen schadstoffhaltige Abfälle in die Restmülltonne oder über Abfluss und Toilette entsorgt werden.
Die Kreisabfallwirtschaft bietet auch in diesem Jahr wieder für alle privaten Haushalte die Möglichkeit, ihre Schadstoffe am mobilen Sammelfahrzeug kostenlos abzugeben. Das Schadstoffmobil wird in der Zeit vom 2. Mai bis 30. Mai im gesamten Kreisgebiet unterwegs sein und in fast allen Ortsteilen halten. Bei der zweiten Sammlung im Herbst 2011 werden nur die zentralen Orte im Landkreis angefahren.
Termine, Zeiten und Haltestellen für die einzelnen Orte stehen im aktuellen Abfallkalender auf Seite 4 und im Internet unter www.landkreis–northeim.de unter „Dienstleistung/Abfall private Haushalte/Schadstoffsammlung".
Was wird am Schadstoffmobil angenommen?
Aus privaten Haushalten werden weiterhin auch Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen am Schadstoffmobil angenommen. Als haushaltsübliche Menge gelten maximal 15 Stück pro Anlieferung. Um Missbräuche auszuschließen, kann das Sammelpersonal die Herkunft der Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen erfragen.
Batterien und Akkus aus Geräten und Elektrowerkzeugen, außerdem PCB-haltige Kondensatoren (bis zu einem Kilogramm pro Stück). Holzschutzmittel, Pflanzenschutz- und -behandlungsmittel, Kleberreste, Säuren, Laugen und Beizmittel. Ebenso Ammoniak, Labor- und Fotochemikalien, Fette und Wachse (flüssig oder als Paste), ölhaltige Betriebsmittel (z.B. Öllappen, Ölfilter), Putz- und Reinigungsmittel (flüssig und fest) und Spraydosen mit Restinhalten.
Flüssige Restmengen von schadstoffhaltigen Farben und Lacken gehören ebenfalls zur Schadstoffsammlung.
Abgabe am Schadstoffmobil
Sämtliche Schadstoffe müssen dem Personal am Sammelfahrzeug persönlich übergeben werden. Auf keinen Fall dürfen Behälter nur abgestellt werden, weil sie so in unbefugte Hände (z.B. Kinder) gelangen und große Schäden verursachen können. Die Schadstoffe sollten möglichst in den Originalverpackungen belassen und so transportiert werden, dass sie sich nicht vermischen können. Am Fahrzeug selbst wird nichts umgefüllt. Die Behälter für flüssige, krümelige und pulvrige Stoffe müssen verschlossen sein.
Da die mobile Schadstoffsammlung nur für private Haushalte stattfindet, werden auch nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Jedes Gebinde darf nicht schwerer als 20 kg sein, ein Behälter nicht mehr als 20 Liter fassen.
Was wird am Schadstoffmobil nicht angenommen?
Nicht angenommen werden Autobatterien. Beim Neukauf einer Autobatterie ohne gleichzeitige Rückgabe einer alten Batterie wird ein Pfand von 7,50 Euro erhoben. Die Kreisabfallwirtschaft empfiehlt die Quittung aufzuheben, damit bei der Rückgabe der gebrauchten Batterie (ohne Neukauf) das Pfand zurück verlangt werden kann.
Der Handel ist auch zur Rücknahme von Altöl verpflichtet. Daher wird Altöl bei der mobilen Schadstoffsammlung nicht angenommen. Die Kreisabfallwirtschaft rät beim Ölkauf den Kassenbeleg aufzuheben oder den Ölwechsel gleich von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen.
Altmedikamente werden auch nicht angenommen. Diese gehören in die Restabfalltonne. Dabei sollte Missbrauch, zum Beispiel durch Kinder, ausgeschlossen sein.
Binder- oder Wandfarbe, auch Dispersionsfarben genannt, werden nicht am Mobil angenommen. Dispersionsfarben umfassen eine sehr große Gruppe von verschiedenen Farben. Es gibt sie farbig und farblos, als Lacke und Lasuren, für innen und außen, für fast alle Untergründe. Die Bindemittel sind nicht wasserlöslich und bilden, wenn das Wasser verdunstet, eine kunststoffartige Oberfläche. Grundsätzlich handelt es sich also um wasserverdünnbare Farben, was gegenüber Farben auf Lösemittelbasis ein Vorteil ist. Weil sie keine Lösemittel enthalten, gehören Farbreste von Binderfarben nicht zur Schadstoffsammlung. Eingetrocknet, mit Gips oder Sand gebunden und dann z. B. in Zeitungspapier gewickelt, können sie über die Hausmülltonne entsorgt werden. Die leeren Farbeimer gehören in den gelben Sack.
Ausgehärtete Farben und Lacke sind ebenfalls über die Restabfalltonne zu entsorgen. Diese Abfälle brauchen nicht zum Schadstoffmobil gebracht werden.
Annahmestellen in Geschäften
Im Landkreis Northeim gibt es auch zahlreiche Geschäfte, die während der Öffnungszeiten verschiedene Schadstoffe annehmen. Eine Übersicht darüber, welches Geschäft welche Schadstoffe annimmt, ist im Abfallkalender (Seite 10) und im Internet unter www.landkreis-northeim.de „Dienstleistung/Abfall private Haushalte/Schadstoffsammlung" zu finden. Sich im Voraus zu informieren, in welchem Geschäft welche Schadstoffe angenommen werden, spart Zeit und unnötige Wege.
Jedes Geschäft, das Gerätebatterien oder Akkus ständig oder zeitweise in seinem Sortiment führt, muss diese auch zurücknehmen. Ganz unabhängig davon, wo sie gekauft worden sind.
Weitere Informationen über die Schadstoffsammlung und Möglichkeiten zur Vermeidung von schadstoffhaltigen Abfällen gibt die Abfallberatung des Landkreises unter Telefon 05551/ 708-163.
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