Leserbrief

Zum Thema Antikorruptionsgesetz und Abgeordnetenbestechung

Leserbrief - Der Begriff „Korruption“ wird in der deutschen Rechtschreibung des „Duden“ wie folgt definiert: Bestechlichkeit, Käuflichkeit, Sittenverfall, Verderbnis, Verwarlosung.
Nach deutschem Recht ist bislang nur der Stimmenkauf beziehungsweise- verkauf bei Wahlen strafbar. Deshalb mahnt der Bundesgerichtshof einen Regelungsbedarf an!
Deutschland hat 2003 unter der damaligen Rot/Grünen Bundesregierung das völkerrechtliche Übereinkommen über globale Standards bei der Korruptionsstrafbarkeit und der Abgeordnetenbestechung unterzeichnet!
Mehr als 150 Länder haben das Antikorruptionsübereinkommen umgesetzt. Deutschland peinlicherweise noch nicht, neben Ländern wie Syrien, Saudi-Arabien, Sudan, Somalia und Nordkorea. Das ist eine Schande!
Um der Wahrheit auf den Grund zu gehen, habe ich mir deshalb das Plenarprotokoll 17/163 des deutschen Bundestages 163. Sitzung vom 2. März 2012, Seite 19388 bis 19411, schicken lassen aus der ich wörtlich zitiere:
1) Seite 19388: Christine Lambrecht SPD-Bundestagsfraktion wörtlich: „Es führt kein Weg daran vorbei, Bestechung und Bestechlichkeit unter Strafe zustellen. Nötig ist die UN-Konvention in innerdeutsches Recht umzusetzen, sprich einen Straf-tatbestand zu schaffen, der die Korruption, die Bestechung, die Bestechlichkeit von Abgeordneten erfasst. Das wir die Korruption bei anderen kritisieren, uns aber, wenn es um uns geht, auf einmal nicht in der Lage sehen, ein entsprechendes Gesetz in Kraft zu setzen. Das ist peinlich; das muss gelöst werden. Die CDU-Fraktion verweigert aber jegliches Gespräch zu diesem Thema. Wir fordern deshalb alle Fraktionen des Bundestages auf, dass sie es ernst meinen mit dem Kampf gegen die Korruption! (Ende des Zitates)
2) Seite 19401: Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU-Fraktion wörtlich: „Aus unserer Sicht gibt es keinen Regelungsbedarf. Wir stimmen unserem Abkommen nicht zu, weil es Abgeordnete ausdrücklich mit Amtsträgern gleichstellt und das wollen wir nicht.“ (Ende des Zitates)
Ich selbst möchte deshalb die beiden Begriffe einmal genau definieren und erläutern. Ein Abgeordneter ist ein frei gewähltes Mitglied einer Volksvertretung z.B. des Bundestages. Dem gegenüber verrichtet der Amtsträger die Ausübung einer staatlichen Funktion in einem bestimmten Tätigkeitsbereich z.B. „Landratsamt“. Nach Meinung der CDU/CSU-Fraktion würde also ein Amtsträger auf eine Behörde bestraft werden, wenn er z.B. ein Päckchen Kaffee annimmt, weil damit der Verdacht der Käuflichkeit und Bestechlichkeit besteht. Dem gegenüber würden die Mandatsträger also die Abgeordneten des Bundestages wegen Käuflichkeit und Bestechlichkeit nicht bestraft werden können.
Dazu ein Beispiel aus jüngster Vergangenheit:
Die Bundesregierung von CDU und CSU und FDP hat auf Drängen der FDP für vermögende Hotelbesitzer die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent herabgesetzt. Die FDP erhielt im Gegenzug dafür einen großzügigen hohen Geldbetrag als Spende.
Obwohl hier eindeutig der Beweis der Käuflichkeit und Bestechlichkeit vorliegt, besteht für die CDU und FDP-Fraktion kein Straftatbestand, weil es sich ja um Bundestagsabgeordnete, also Mandatsträger handelt.
In diesem Zusammenhang möchte ich deshalb auf folgendes hinweisen. In der Presse vom 21. Mai 2007 war folgende Begebenheit zu lesen, ich zitiere: Die Gäste im Kanzleramt waren höflich, aber deutlich. Eine Gruppe afrikanischer Bischöfe und Kardinäle waren Anfang Mai zu Angela Merkel gereist, um über die Lage auf dem Schwarzen Kontinent zu sprechen. Ausführlich referierte der Kongolesische Erzbischof, dass Armut meist mit schlechter Regierungsführung und Korruption einhergehe. Dann erinnert der Afrikaner die Gastgeberin schnörkelos an ihre Verantwortung: „Auch Deutschland“, sagte der Erzbischof, „hat die UNO-Konvention gegen Korruption noch nicht ratifiziert.“ Frau Merkel schwieg.
Ich selbst habe mehrmals bei der CDU/CSU sowie FDP-Bundestagsfraktion angerufen und gebeten, dem von der SPD eingebrachten Antikorruptionsgesetz zuzustimmen, in welchen auch alle Bundestagsabgeordneten einbezogen werden können, leider jedoch eine ständige Absage mit der Begründung: „Man kann bei Mandatsträgern, also bei Politikern, keine genaue Abgrenzung vornehmen, wann kann ein Geschenk angenommen werden und wann beginnt der Verdacht der Vorteilsgewährung bzw. der Vorteilsname, oder ist es bereits Käuflichkeit bzw. Bestechlichkeit oder ist es bereits Korruption.
CDU/CSU und FDP berufen sich auf Artikel 103 unseres Grundgesetzes, darin heißt es:  „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begonnen wurde! Im Ergebnis also, wenn wir kein Gesetz haben, können wir Politiker auch nicht bestraft werden, wir haben also Narrenfreiheit. Ich frage mich, was ist das für ein schmutziges Spiel?
Ein Zitat von Hans Magnus Enzenberger trifft hier voll ins Schwarze: „Die Überzeugung, dass er es draußen im Lande mit Millionen von Idioten zu tun hat, gehört zur psychischen Grundausstattung des Politikers.“

Lothar Lempert
Bahnhofstr. 162
98646 Reurieth
Tel.: 03685/703668

Bewerten Sie diesen Artikel

5.0
5,0 (1 Stimme)

Möchten Sie diesen Artikel

Versenden Drucken
Anzeige

Noch keine Kommentare vorhanden

Zu diesem Artikel wurde noch kein Kommentar hinterlassen, schreiben Sie doch den ersten.

Diesen Artikel versenden

Absender-E-Mail:*
Empfänger-E-Mail:*
Nachricht:*

* Pflichtfelder
Als Startseite festlegen Facebook Twitter RSS-Feeds Mobile