Meißner überzeugt von Sonneberger Kita-Pilotprojekt

24h-Kita "Kinderpark Zukunft"

Sonneberg (Büro MdL/rl) - In der Sonneberger Kita "Kinderpark Zukunft" können theoretisch bis zu acht Kinder auch nachts betreut werden, wenn die Berufstätigkeit der Eltern dies erfordert. Aufgrund behördlicher Bedenken und verschiedener Zuständigkeiten kann dieses Angebot jedoch kaum genutzt werden. Die Wahlkreisabgeordnete Beate Meißner kennt die betreffende Kita und sichert dem Träger ihre Unterstützung zu.

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Die Sonneberger Kita "Kinderpark Zukunft" kämpft um ihr Konzept der 24-Stunden-Betreuung.

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Erst im März dieses Jahres hatte Beate Meißner gemeinsam mit der Thüringer Gleichstellungsbeauftragten, Johanna Arenhövel, die ASB-Kita "Kinderpark Zukunft" besucht. Seither ist sie von dem in Thüringen einmaligen Konzept der 24-Stunden-Betreuung in begründeten Einzelfällen überzeugt: "Viele Mütter arbeiten außerhalb der Standardöffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen und haben auch im privaten Umfeld keine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder. Wenn dann auch entsprechende Betreuungsangebote in Kitas fehlen, ist das vor allem für Alleinerziehende problematisch."

Nach ihrem Besuch im "Kinderpark Zukunft" hatte sich die Abgeordnete bezüglich der Probleme mit der Umsetzung der Nachtbetreuung bei den zuständigen Ministerien erkundigt. "Ein Problem sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten beim Land", so Meißner. Diese ergäben sich aus § 1 ThürKitaG, wonach das Kultusministerium nur für Tagesbetreuung in Kitas zuständig ist. Für die Nachtbetreuung ist in diesem Fall das Sozialministerium zuständig. Entsprechend der durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit erteilten Betriebsgenehmigung dürfen nur vier Kinder während der Nachtstunden die acht vorhandenen Betten nutzen. Außerdem dürfen in der Einrichtung nur Kinder aus dieser Kita oder deren Geschwister übernachten.

"Es muss einen Weg geben, die Möglichkeiten, nach denen die Kita konzipiert und das Haus gebaut wurde, auszunutzen und die Nachtbetreuung allen Sonneberger Eltern anzubieten", stellt Meißner, die auch Stadträtin ist, klar.

Grund dafür, dass nur Kinder der eigenen Einrichtung die Nachtbetreuung nutzen dürfen, sieht das Sozialministerium im Kindeswohl. Es sei wichtig, dass die Kinder auch nachts in bekannter Umgebung betreut werden. Kindern aus anderen Kitas sei daher nicht zuzumuten, dass sie tagsüber und nachts wechselnde Räume und Betreuer erleben. Meißner dazu: "Die einfachste Lösung wäre sicher, dass Eltern von Kindern aus anderen Kitas von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und diese auch für tagsüber in dieser Kita anmelden würden. Sollten dafür neue Plätze ausgewiesen bzw. andere Lösungen gefunden werden müssen, würde ich versuchen, gemeinsam mit dem zuständigen Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur behilflich zu sein."

Bliebe noch das Problem der vollen Ausschöpfung der acht Nachtbetreuungsplätze. Hier liegen auch Beate Meißners Hoffnungen auf Nachverhandlungen mit dem Thüringer Sozialministerium über die Betriebserlaubnis. Die Abgeordnete fände es sehr bedauerlich, wenn die nach neuesten Vorgaben gebauten Räumlichkeiten in der Sonneberger Altstadt leer bleiben müssten. "Ich werde mich dafür einsetzen, dass dieses Pilotprojekt wie geplant umgesetzt werden kann. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzen zunehmend flexible Betreuungszeiten voraus. Ein Kindergarten mit Nachtbetreuung ist daher ein wichtiger Standortfaktor für die Region", so die Landtagsabgeordnete. In Thüringen seien mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und dem verbesserten Betreuungsschlüssel bereits familienfreundliche Bedingungen geschaffen worden. "Es wäre nur folgerichtig, auch unübliche berufsbedingt notwendige Betreuungszeiten abzudecken. Beate Meißner abschließend: "Nach meinem Eindruck können sich die Eltern sicher sein, dass ihre Kleinen im "Kinderpark Zukunft" auch nachts gut umsorgt sind".

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