Zum gleichberechtigten Zugang bekennen

Beste Förderung für das Kind ist notwendig

Mühlhausen (ar) – Vor wenigen Tagen fand die erste Veranstaltung der Elterninitiative Pro-Förderschule zum Thema „Einschulung von behinderten Kindern-Gibt es eine Wahl?"statt.

Als Initiator der Veranstaltung stellte sich zunächst die Elterninitiative mit ihren Zielen vor. Dabei wurde hervorgehoben, dass auch durch die Namensgebung der Elterninitiative auf die derzeitige Praxis der meisten Schulämter, auf Anweisung des Kultusministeriums, im Umgang mit Eltern und ihren behinderten/benachteiligten Kindern beim Thema Einschulung, hingewiesen werden soll. Die Einhaltung der gültigen Gesetze und Verordnungen bedeutet für betroffene Eltern ein Wahlrecht zwischen der Einschulung an einer Grundschule oder aber der direkten Anmeldung ihres Kindes in der zuständigen Förderschule. Bei Kindern mit Beeinträchtigungen im Bereich Lernen und Sprache sowie emotionaler und sozialer Entwicklungsstörung wird es zukünftig kein sonderpädagogisches Gutachten vor Eintritt in die Grundschule geben. Desweiteren werden die im Verlauf der Schuleingangsphase anzufertigenden Gutachten durch eine Kommission des jeweiligen Schulamtes erstellt und beschlossen. Welche negativen Erfahrungen Eltern durch die Handlungsweise der Schulämter in Südthüringen sammeln konnten wurde auf der Veranstaltung deutlich. Als Podiumsgast berichtete Frau Kolbeck, Leiterin der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen Thüringen e.V., über ihre Erfahrungen mit der Einschulung ihres behinderten Kindes in eine integrative Grund- sowie weiterführende Schule. Herr Dr. Handerer, Chefarzt und Leiter der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie am Ökumenischen Hainich Klinikum in Mühlhausen, machte deutlich, dass nicht die Wahl der Schule entscheidend für die Entwicklung des Kindes ist, sondern eine bestmögliche Förderung des Kindes, welche unter Einbeziehung aller Beteiligten erfolgen sollte. Diese Förderung kann sowohl im gemeinsamen Lernen aber auch an einer Förderschule stattfinden. Besprochen wurden auch die Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Landkreise. So gibt es höhere Ausgaben im Bereich Soziales, da nunmehr verstärkt Schulbegleiter in Anspruch genommen werden. Auch auf die Schulverwaltungsämter werden Kostensteigerungen zukommen, da für die entsprechende behindertengerechte Ausstattung der Schulen die Schulträger und damit die Landkreis zuständig sind. Die Bewirtschaftung von Förderschulen, welche als Beratungs- und Kompetenzcenter ohne Schüler bestehen bleiben sollen, stellen zukünftig sowohl eine energetische als auch finanzielle Herausforderung für die Landkreise dar. Es besteht aus heutiger Sicht die Hoffnung, dass sich die politisch Verantwortlichen im Land, insbesondere im Kultusministerium, zu einem gleichberechtigten Zugang behinderter Kinder sowohl für den gemeinsamen Unterricht als auch in Förderschulen bekennen und die geschaffenen Rechtsgrundlagen nicht durch interne Anweisung an die Schulämter oder unter der Bezeichnung „Schulversuch“ aushöhlen.

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