Umdenken bei der Konfliktbehandlung

Güterichtermodell zum integralen Bestandteil des Gerichtssystems ausbauen

Erfurt (dp) – Der Justizminister Poppenhäger hat am Montag, 30. Juli das neue Projekt „Thüringer Güterichter“ der Öffentlichkeit vorgestellt.

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Sie haben das neue Projekt vorgestellt, v.l. Dr. Martin Burmann, Präsident der Rechtsanwaltskammer; Prof. Dr. Reinhard Greger, Richter am Bundesgerichtshof a.D.; Justizminister Holger Poppenhäger; Karl-Kotzian Marggraf, Präsident des Thüringer Landesarbeitsgerichts und Elmar Dreger, Vizepräsident der IHK.

© Foto: dp

Mit dabei waren auch Juristen und Mitbegründer des Projekts. Thüringen hat seit 2008 innerhalb des dreijährigen Modellprojekts „Thüringer Güterichter“ insgesamt 38 Richter/innen von 11 Gerichten (Verwaltungsgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Ordentliche Gerichtsbarkeit) zu Güterichterinnen und Güterichtern ausgebildet, die im Rahmen der gerichtsinternen Konfliktlösung neben der Mediation, auch die Moderation und die Schlichtung als Methoden anbieten. Ein Güterichter wird nicht als klassischer Mediator tätig, kann aber auch mediative Elemente einsetzen. Häufig lassen sich durch Mediation und andere alternative Konfliktlösungsstrategien nachhaltigere Lösungen finden als durch ein Urteil, dass es den Parteien erschwert, anschließend wieder aufeinander zuzugehen.

Was ist ein Güterichter: er ist ein Richter, aber entscheidet nicht. Die Rechtsanwälte vertreten die Partei nicht, sondern stehen ihr beratend zur Seite. Die Parteien nehmen kein Urteil entgegen, sondern erarbeiten ihre Lösung selbst. Dritte können an der Lösung beteiligt werden, und das Recht gibt den Gestaltungsrahmen, nicht die Lösungen vor.

Die Güterichter passen ihre Methodik an die Gegebenheiten des konkreten Falles an und stimmen sie gemeinsam mit den Parteien ab. Erbrechtliche Streitigkeiten, Honorarstreitigkeiten, Streitigkeiten über Werkverträge, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Bausachen und der Komplex Miete, Leihe, Pacht bildeten die häufigsten Verfahrensgegenstände im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit wird die Güterichterverhandlung bei strittigen Fragen zur Kündigung und Vergütung am häufigsten versucht. Mit dem Thüringer Projekt sollten insbesondere die schwierigen komplexen Fälle gelöst werden.

 

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