Der Finanzausschuss des Bundestages hat eine Vereinfachung des Elterngeldvollzuges beschlossen. Geplant ist beispielsweise, die abzuziehenden Steuern und Abgaben bei der Berechnung zu pauschalieren und bei Selbstständigen die Einkommensdaten aus dem Steuerbescheid vor der Geburt des Kindes zu übernehmen. Dies wird zu einer spürbaren Beschleunigung und verständlicheren Darstellung des Verfahrens führen.
Das Gesetz geht auf eine Initiative mehrerer Bundesländer, darunter auch Thüringen, aus dem Jahr 2010 zurück. Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde der Gesetzentwurf nochmals verbessert und bestehende Lücken geschlossen.
Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann begrüßt, dass die Vereinfachungen bei der Berechnung des Elterngeldes nicht nur zu einem Bürokratieabbau führen wird, sondern auch die Auszahlung an die Eltern beschleunigt. „Das Gesetz zeigt, dass wir unserem Anspruch nach familienfreundlicher Politik gerecht werden. Damit leisten wir einen guten Beitrag, um das Elterngeld noch attraktiver auszugestalten.“
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