Landkreis Gotha (psk) - Zum Jahreswechsel ist das zentrale Tierhalterregister in Thüringen eingeführt worden. Seither nehmen ausschließlich die Veterinärämter und die Tierseuchenkasse Neu- und Änderungsmeldungen zur Tierhaltung entgegen.
Anders als bislang sind die Landwirtschaftsämter hieran nicht mehr beteiligt. Darüber informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Gotha. Hintergrund ist, dass zwischen den Veterinärämtern und der Tierseuchenkasse ein Datenaustausch erfolgt, so dass nur noch die Anmeldung bei einer Stelle erforderlich ist. Anmelden muss, wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und andere Einhufer, Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Perlhühner, Fasane, Rebhühner, Wachteln, Tauben, Laufvögel, Kameliden, Gehegewild, sonstige Klauentiere, Fische oder Bienen halten will. Wichtig ist, dass die Anmeldung vor Beginn der Tierhaltung erfolgt und unverzüglich jede Änderung (andere Tierarten, Änderung des Standortes der Tierhaltung, Beendigung der Haltung von einzelnen Tierarten) angezeigt werden. Gefordert werden Name und Anschrift des Halters, die Anzahl der im Jahresschnitt gehaltenen Tiere sowie deren Standort, bezogen auf die jeweilige Tierart. Entsprechende Meldebögen halten Tierseuchenkasse und Veterinäramt bereit; sie können aber auch unter www.kreis-gth.de/index.php?id=46, Stichwort „Veterinärwesen“, heruntergeladen werden. Bei Tieren, die nicht privat oder von einem Einzelunternehmer gehalten werden, ist die Vorlage geeigneter Unterlagen mit Angaben über das Unternehmen notwendig (Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug oder ähnliches). Bisher vorgenommene Anmeldungen und erteilte Registriernummern bleiben gültig. Die jährlichen Stichtagsmeldungen an die Tierseuchenkasse bezüglich der Anzahl der gehaltenen Tiere ersetzt die Neuregelung allerdings nicht.
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