Sachkundenachweis für Klimaschutz abgelegt

Weiterbildung für Anlagenmechaniker

Schmalkalden/Meiningen (fh) - Einen viertägigen Sachkundelehrgang zur Chemikalien-Ozonschichtverordnung absolvierten jüngst acht Mitarbeiter aus Südthüringer Sanitär-, Heizungs- und Klima - Fachbetrieben im BTZ Rohr-Kloster und schlossen diesen mit dem Sachkundenachweis ab.

Bild anzeigen

Weiterbildung im BTZ Rohr-Kloster.

© Foto: privat

Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung verlangt bei Tätigkeiten mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, den Nachweis entsprechender Sachkunde als persönliche Voraussetzung. Für bestimmte Tätigkeiten an Anlagen mit Kältemitteln erfordert die Chemikalien-Klimaschutzverordnung grundsätzlich einen Sachkundenachweis. Neben der ohnehin hierfür geeigneten Berufsausbildung ist der Nachweis dieser Sachkunde durch die erfolgreiche Teilnahme an einer von der zuständigen Behörde anerkannten schriftlichen und praktischen Prüfung in einer Fortbildungsmaßnahme zu erbringen, wie das jetzt im BTZ Rohr-Kloster der Fall war. Nach bestandener Prüfung sind die Lehrgangsteilnehmer befähigt, Dichtheitskontrollen von Anlagen mit drei Kilogramm fluorierten Treibhausgasen und mehr, und von Anlagen mit sechs Kilogramm fluorierten Treibhausgasen und mehr in hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind, vorzunehmen, Kältemittel zurück zu gewinnen und Kälteanlagen zu installieren.