Ganz klare Sache:

Wohnfläche kleiner - Geld zurück

News-Reporter.NET (um) - Wer eine Altbauwohnung kauft, kann den Kaufpreis mindern, wenn die Wohnfläche um mehr als zehn Prozent kleiner ist als vom Verkäufer angegeben. Rechtsexperte Christoph Flechtner von der Bausparkasse Schwäbisch Hall verweist dazu auf ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az. 12 O 4999/09).

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Auf die Angaben im Vertrag muss Verlass sein.

© Foto: Schwäbisch Hall/News-Reporter.NET

Nach Auffassung der Richter kommt es hierbei nicht einmal darauf an, ob die falsche Wohnfläche im Kaufvertrag festgehalten und ob eine Haftung für das Flächenmaß vertraglich ausgeschlossen ist. 

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger eine Dachgeschosswohnung vom Bauträger erworben, die dieser in seiner Preisliste mit einer Wohnfläche von 53,76 m² angeboten hatte. Nachdem der neue Eigentümer in die zuvor noch vom Bauträger sanierte Wohnung einziehen wollte, stellte er fest, dass die Wohnung gerade mal 40 m² groß war. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied, dass der Bauträger dem Käufer 29.000 Euro, knapp ein Viertel des Kaufpreises von 115.000 Euro, zurückerstatten muss. Flechtner: „Eine positive Entscheidung für alle, die sich für den Erwerb einer Wohnimmobilie interessieren. Auf die Angaben des Verkäufers zur Wohnfläche muss Verlass sein.

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