Kein Geld an den Fiskus verschenken:

Freistellungsauftrag sichert Freibetrag

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sparen die Deutschen wieder mehr. Rund 11,5 Prozent des verfügbaren Einkommens werden im Bundesdurchschnitt zur Seite gelegt – rund 190 Euro pro Privathaushalt und Monat. Bis zu einem Betrag von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete sind die Zinsen steuerfrei.

Dieser so genannte Sparerpauschbetrag verbleibt aber nur dann auf dem Konto des Sparers, wenn der Bank ein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt. Ohne Freistellungsauftrag muss das Geldinstitut nach geltendem Recht von sämtlichen Kapitalerträgen 25 Prozent Abgeltungssteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) direkt an das zuständige Finanzamt abführen. Der Freibetrag kann dann erst mit der nächsten Steuerklärung zurückgefordert werden. Verbraucher, die ihr Geld bei mehreren Banken angelegt haben, können ihre Freistellungsaufträge splitten. Dabei sollte man regelmäßig durchrechnen, ob die Höhe der bereits erteilten Aufträge den tatsächlich erzielten Erträgen entspricht oder diese eventuell umgeschichtet werden müssen.

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