Die „Hessische Energiespar-Aktion“ informiert:

(sh) - Aktuelle Förderrichtlinien Förderungen im Bereich der energetischen Gebäudemodernisierung bei Kreditan-stalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Seit dem 1. April 2012 haben sich bei der Kreditanstalt für Wie-deraufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wichtige Förderungen im Bereich der energetischen Gebäudemodernisierung geändert: „Der Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW) wird wieder gefördert, die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen wird bezuschusst und mit dem „Effizienzhaus-Denkmal“ wurde ein neues Programm aufgelegt.“, so Werner Eicke-Hennig, Leiter der „Hessischen Energiespar-Aktion“, ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Neuer KfW-Effizienzhaus-Standard Denkmal
Erstmals fördert die KfW im Rahmen ihrer Programme „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (151/152) und „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (430) auch Bauherren und Hauseigentümer, die eine denkmalgeschützte Immobilie erwer-ben oder deren Energiebilanz verbessern. Die Förderung er-folgt durch vergünstigte Zinssätze sowie Tilgungs- oder Investi-tionszuschüsse von bis zu 10 % der Investitionskosten. Bei der Zusage der Fördermittel geht es in erster Linie um eine deutliche Senkung des Primärenergiebedarfs, eine komplette Fas-sadendämmung wird nicht mehr zwingend erforderlich sein.

Die Förderstufe zum KfW-Effizienzhaus Denkmal gilt für die Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Diese Gebäude sind förderfähig, wenn Sie nach der Sanierung den Jahres-Primärenergiebedarf von 160 % eines vergleichbaren Neubaus (entsprechend der Energieeinsparverordnung, EnEV 2009) nicht überschreiten.

Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung der Außenwände und Erneuerung von Fenstern und Türen gel-ten spezielle technische Mindestanforderungen. Ist beispielsweise aus Gründen des Denkmalschutzes eine Außenwanddämmung nicht möglich, kann ersatzweise auch eine Innen-wanddämmung oder bei Sichtfachwerk die Erneuerung der Ausfachungen gefördert werden. Voraussetzung ist hier die Bestätigung durch einen Sachverständigen, dass aus denkmalschutzrechtlichen, städtebaulichen oder architektonischen Gründen die Modernisierung nur so umsetzbar ist.

Insgesamt gibt es somit 7 Effizienzhausstandards, die unter-schiedlich stark gefördert werden. Grundsätzlich gilt: Je besser der energetische Standard nach der Sanierung, desto vor-teilhafter die Förderung. Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus (KfW-EH) Denkmal, KfW-EH 115, KfW-EH 100 und KfW-EH85, sind erreichbare Ziele im Gebäudebestand, KfW-EH70, KfW-EH55 oder KfW-EH40 gelten dabei größtenteils für den Neubau.

KfW fördert Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen
Das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (430) gewährt Zuschüsse für Energieverbesserungen an Wohngebäuden von bis zu 20 % der Investitionssumme und maximal 15.000 Euro. Energieeffiziente Einzelmaßnahmen werden mit 7,5 % der förderfähigen Kosten und maximal 3.750 Euro bezuschusst. Zuschuss-Beträge unter 300 Euro werden allerdings nicht ausgezahlt.
Seit dem 1. April wird über das Programm auch die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen bezuschusst. Die Optimierung umfasst unter anderem die Neu-einstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung einzelner Heizungskomponenten und den Austausch alter Pumpen ge-gen Hocheffizienzpumpen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung bestimmter technischer Anforderungen.
Auch im Zusammenhang mit dem Austausch einer Heizung sind die Fachunternehmer mit der Prüfung zu beauftragen, ob die Heizungsflächen für die geplante Heizanlage, insbesondere für einen dauerhaften Brennwertbetrieb, geeignet und ausreichend dimensioniert sind. Unterbleibt die erforderliche Anpassung oder Erneuerung von Heizkörpern und Rohrleitun-gen, ist die Einzelmaßnahme "Austausch der Heizung" nicht förderfähig.

Förderung für kleine BHKW wieder aufgenommen
Seit dem 1. April 2012 können beim BAFA Anträge auf die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW eingereicht werden. Mini-Blockheizkraftwerke in Bestandsbauten werden nach der neuen Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums mit einem einmaligen Investitionszuschuss gefördert. Je nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt, erhalten z.B. sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Mikro- und Mini BHKW´s mit einer Leistung von 1 kW 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung der geforderten Effizienzanforde-rungen an die Anlagen, den Wärmespeicher, an Steuerung und Regelung sowie das Mess-System zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs. Förderfähig sind zudem nur bei der BAFA-gelistete Mini-KWK-Anlagen.

Bis zu 30 % weniger Förderung für die Vergütung von Solarstrom
Kleine Anlagen auf dem Hausdach erhalten seit dem 1. April nur noch 19,5 Cent je Kilowattstunde. Für Anlagen, die schon vor dem 24. Februar angemeldet wurden, gilt in einer Über-gangsfrist bis Ende Juni 2012 der alte Satz von bisher 24,4 Cent. Zudem werden nur noch 80 % des Stroms zu den garantierten Preisen abgenommen und auch dementsprechend ver-gütet.
Für größere Freiflächen-Anlagen sinkt die Vergütung auf bis zu 13,5 Cent je Kilowattstunde. Für Solarparks, die schon vor dem 24. Februar angemeldet wurden, gilt noch bis Ende September der alte Satz. Große Solaranlagen auf Freiflächen erhalten die volle Vergütung von 100 % des eingespeisten Solarstroms.
Die weitere Kürzung der Förderung soll im Verhältnis zum tatsächlich erfolgten Zubau von Anlagen angepasst werden. Für die Ermittlung der Degression muss die Bundesnetzagentur künftig monatlich die Leistung aller neu installierter Anlagen vorhalten. Als Ausbauziel wurden 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr festgelegt. Werden diese erreicht, könnte die Vergütung monatlich um 1 % sinken.
Eine endgültige Entscheidung über den Bundesrat wird für den 11. Mai erwartet.

Beratungsinstrument vor der Sanierungsmaßnahme ist der „Energiepass Hessen“, der die Schwachstellen eines Hauses aufzeigt, ermittelt, welche Energiespar-Techniken für ein Haus geeignet sind, welche Kosten bei einer Sanierung entstehen, wie hoch die Einsparungen sind und wie hoch der wirtschaftliche Nutzen sein wird. Er wird zurzeit im Rahmen einer Sonder-aktion zum rabattierten Preis von 37,50 € angeboten.

Informationen zur „Hessischen Energiespar-Aktion“, zum „Energiepass Hessen“, den Kooperationspartnern, die 14 Energiesparinformationen mit detaillierten Hinweisen zu den wichtigsten Energiespartechniken, viele weitere Fachbeiträge oder die Energieberaterliste erhalten Sie unter www.energiesparaktion.de

Informationen zu den aktuellen Förderrichtlinien und -möglichkeiten finden Sie unter www.kfw.de, www.bafa.de, oder www.foerderdata.de bzw. www.energiefoederung.info
Die „Hessische Energiespar-Aktion“ ist ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Stadt Hofgeismar - 34369 Hofgeismar
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