Ortsabwesenheit muss beantragt werden

Urlaub von der Arbeitslosigkeit nur mit vorheriger Zustimmung

Gotha (Agentur für Arbeit Gotha) - In wenigen Tagen beginnen die Schulferien und viele bereiten ihren Sommerurlaub vor. Aber gibt es auch für Arbeitslose Urlaub? Die Agentur für Arbeit Gotha informiert über die aktuellen Voraussetzungen.

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Vor dem Urlaub Zustimmung einholen © Bundesagentur für Arbeit

Grundsätzlich müssen arbeitslose Menschen für die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erreichbar sein und diese täglich aufsuchen können. Urlaub ist auch für Menschen möglich, die eine Beschäftigung suchen und bei der Agentur für Arbeit Gotha bzw. bei den Jobcentern gemeldet sind. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter können einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr zustimmen, wenn die berufliche Eingliederung in dieser Zeit voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird.

Wer arbeitslos ist und in den Urlaub fahren will, muss vorher diese Ortsabwesenheit bei der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern beantragen. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn sich durch die Ortsabwesenheit kein Arbeitsangebot verzögert, kein Vorstellungsgespräch platzt oder sich eine Qualifizierung verschiebt. Wer ohne vorherige Zustimmung der Ar-beitsagentur oder Jobcenter in Urlaub fährt, verliert seinen Leistungsan-spruch für die Dauer der Reise und muss zu viel erhaltenes Geld einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückzahlen.

Deshalb empfiehlt die Agentur für Arbeit allen Betroffenen, sich frühzeitig um die erforderliche Zustimmung zu kümmern. Ein Termin kann telefonisch über die Service-Rufnummer 01801 – 555 111* vereinbart werden.

* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreis höchstens 42 ct/min.

Agentur für Arbeit Gotha - Schöne Aussicht 5, 99867 Gotha
Für den Inhalt des Textes ist der oben angegebene Verein/Verband verantwortlich.

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