Erfurt (Bündnis 90/Die Grünen ThL) - Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag setzt sich für einen konsequenten Nichtraucherschutz nach europäischem Vorbild ein.
Erklärung der gesundheitspolitischen Sprecherin der BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Landtagsfraktion
© Anja Siegesmund
Ein pauschales Verbot des individuellen Tabakkonsums oder aber auch der Nutzung von E-Zigaretten streben wir nicht an.
Unseren Selbstbefassungsantrag zur Position der Landesregierung zu den E-Zigaretten haben wir vor diesem Hintergrund in dieser Woche im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit eingebracht. Ziel des Antrages war es, von der Landesregierung einen aktuellen Informationsstand über den Umgang mit E-Zigaretten in Thüringen zu erhalten. Dabei stellte die Thüringer Landesregierung fest, dass sie die E-Zigaretten als Arzneimittel einstuft und diese nach geltender Rechtslage nicht verkauft werden dürfen. Auch das Bundesministerium für Gesundheit verweist auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) welches im Juli 2009 ein Produkt einer nikotinhaltigen E-Zigarette mit bundesweiter Verbindlichkeit als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel einstuft. „Damit darf diese E-Zigarette nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Eine Zuwiderhandlung stellt nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat dar (§ 96 Nummer 5 AMG).“ Obwohl sich die Entscheidung des BfArM nur auf ein bestimmtes Produkt der E-Zigarette bezieht, können die zuständigen Landesbehörden – welche mit der Überwachung der Einhaltung der tabak-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften sowie des technischen Produktsicherheitsrechts beauftragt sind – diese Grundsätze auf vergleichbare Produkte nikotinhaltiger E-Zigaretten übertragen. Es steht den Herstellern allerdings frei, dagegen zu klagen.
Viele HerstellerInnen werben derzeit jedoch mit verschiedenen Werbesprüchen, wie beispielsweise „Rauchen ohne Risiko“ und preisen ihr Produkt als Mittel zum Tabak-/Nikotin-Entzug an. Die HerstellerInnen selbst definieren daher ihr Produkt als ein Funktionsarzneimittel. Wir sind deshalb der Überzeugung, dass bis zur Klärung der Situation der Verkauf von E-Zigaretten unterbunden und über die potentiellen Gefahren, vor denen auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) warnt, aufgeklärt werden muss. „Derzeit ist völlig unbekannt welche gesundheitlichen Auswirkungen eine dauerhafte und wiederholte Inhalation von Propylenglykol haben kann. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie beispielsweise krebserregende Nitrosamine nachweisen können“, so Prof. Dr. Elisabeth Pott von der BzgA.
Den Vorwurf, gegen E-Zigaretten vorzugehen, um Steuereinnahmen nicht zu verlieren, muss ich entschieden zurückweisen. Unsere Fraktion setzt sich für einen effektiven Nichtraucherschutz ein und lehnt Argumente wie Steuereinnahmen oder Arbeitsplätze in der Tabakindustrie beziehungsweise Werbebranche konsequent ab. Im Vordergrund unserer Arbeit steht ein umfassender Gesundheitsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Thema E-Zigaretten werden wir deshalb weiterhin sachlich und neutral beobachten. Bis zu einer eindeutigen wissenschaftlichen Bewertung der Produkte gilt für uns die Bewertung des Thüringer Gesundheitsministeriums, nach dem der Verkauf von E-Zigaretten aus den genannten Gründen untersagt ist.
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