Ehepaare haben in Punkto Steuerklassen die Wahl: Entweder werden beide in Steuerklasse IV geführt oder einer in Klasse III und der andere in Klasse V. Bei der zweiten Variante tritt der Schlechterverdiener seine Freibeträge an den Partner ab und übernimmt dessen Höchststeuersätze.
So fällt das gemeinsame Nettoeinkommen pro Monat zunächst höher aus. Der Staat gewährt damit quasi einen zinslosen Kredit, der durch die Steuernachzahlung dann wieder getilgt wird. 2010 gab es zudem für die in Steuerklasse V Beschäftigten noch einen Vorteil. Anders als bisher stellte das Finanzamt einen Teil der Beitragszahlungen zu den Sozialkassen schon während des Jahres steuerfrei. Dadurch erhöhte sich das Nettogehalt. Doch viele Paare müssen sich jetzt im Zuge der Steuerklärung für 2010 auf eine hohe Nachforderung einstellen. Über die Höhe entscheidet dabei wie weit die Einkommen auseinander liegen.
Wer Nachforderungen generell vermeiden will, sollte die Steuerklassenkombination IV/IV und das sogenannte Faktorverfahren beantragen. Hierbei wird die zu zahlende Steuer im Vorfeld vom Fiskus geschätzt und die Gefahr einer Nachzahlung gebannt. Allerdings steigt die monatliche Belastung des Besserverdieners erheblich an. Für eine optimale Vorgehensweise zum Thema Steuerklassen-kombination kann es sich lohnen, professionellen Rat einzuholen.
Beratungsprofis sind u.a. zu finden im Steuerberater-Suchdienst der Steuerberaterkammer Hessen unter www.stbk-hessen.de
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