(Auto-Reporter.NET/br) - Die Fußball-Europameisterschaft ist in vollem Gange und nach jedem großen Spiel schlägt die Stunde der Autokorsos. Doch Vorsicht ist geboten, denn alle Freude und Euphorie setzt geltende Verkehrsregeln und Haftungsgrundsätze keinesfalls außer Kraft!
Norbert Stand, Experte bei der Zurich Versicherung, erklärt: „Wer während der Fahrt auf den Sitzen steht, im Cabrio auf dem Verdeckkasten sitzt oder sich mit dem Oberkörper aus dem Seitenfenster lehnt, riskiert nicht nur saftige Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern auch ernsthafte Verletzungen. Etwaige daraus resultierende Schadenersatzansprüche reduzieren sich außerdem noch um einen Mitverschuldensanteil wegen sogenannter unterlassener Eigensicherung.“
Haftungsfragen auch beim Korso klar geregelt
Oft sind die Ordnungshüter bei den Siegesfeiern nicht ganz so streng und drücken ein Auge zu. Im Ernstfall ist die Haftung jedoch klar definiert. Denn im Prinzip sind Autokorsos gar nicht erlaubt, weil sie als „unnützes Auf- und Abfahren in einer geschlossenen Ortschaft“ und damit als Ordnungswidrigkeit gewertet werden können. Gleiches gilt für das Hupen als Ausdruck von „Freude“, denn einen derartigen Einsatz lässt die Straßenverkehrsordnung nicht zu. Unabhängig davon gilt: Wer während der Feierlichkeiten etwas beschädigt, muss für den Schaden aufkommen. Bekommt das eigene Fahrzeug während des Korsos etwas ab und ist der Verursacher nicht mehr aufzufinden, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen.
Noch keine Kommentare vorhanden