(Bundesregierung) - Der progressiv ausgestaltete Einkommensteuertarif ist dadurch gekennzeichnet, dass Einkommenserhöhungen nicht nur zu höheren Steuerzahlungen führen, sondern auch dazu, dass ein größerer Anteil des Einkommens an den Staat abzuführen ist. Dies gilt auch dann, wenn das Einkommen nur im Umfang der Inflationsrate steigt, die Kaufkraft des Einkommens also gar nicht gestiegen ist. Der Anstieg des Durchschnittssteuersatzes, der allein auf die einen Preisniveauanstieg ausgleichenden Lohn- und Gehaltserhöhungen zurück zu führen ist, als „heimliche“ Steuererhöhung oder als „kalte Progression“ bezeichnet.
Was bedeutet „progressiver Einkommensteuertarif“?
Die Einkommensteuerzahlung ist an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausgerichtet. Durch eine progressive Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs wird erreicht, dass die durchschnittliche Steuerbelastung mit der Höhe des Einkommens ansteigt.
Für die auf eine Lohnerhöhung entfallende Steuerbelastung ist der so genannte Grenzsteuersatz von großer Bedeutung. Der Grenzsteuersatz gibt an, wie stark der jeweils nächste verdiente Euro besteuert wird. Die Grenzsteuersätze steigen mit der Höhe des Gesamteinkommens an. Sie liegen zwischen 14 Prozent (Eingangssteuersatz) und 42 Prozent (Höchststeuersatz).
Was ist die „kalte“ Progression? Steigen bei Lohnerhöhungen die Steuern heimlich mit?
Die Steuerprogression wird auch für den Teil einer Bruttolohnerhöhung wirksam, der lediglich für einen Inflationsausgleich sorgt. Diesen Effekt nennt man „kalte“ Progression. Solche versteckten Steuererhöhungen sind vom Gesetzgeber letztlich nicht gewollt. Sie zu vermeiden erfordert eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Tarife.
Eine wichtige Rolle spielt der Grundfreibetrag: Er steht für das steuerfrei zu belassende Existenzminimum und ist in die Tarifformel „eingebaut“. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig dahingehend überprüft, ob er den am Sozialrecht orientierten Mindestbedarf abdeckt. Falls die Preisentwicklung zu einem Anstieg der Kosten für den sozialrechtlichen Lebensunterhalts führt, muss der Gesetzgeber auch den steuerlichen Grundfreibetrag anheben, um zu vermeiden, dass die Bürger Steuern auf ein Einkommen zahlen, dass nur der Sicherung des Existenzminimums dient.
Seit dem Jahr 2000 hat der Gesetzgeber insgesamt sechsmal den Grundfreibetrag erhöht. Das steuerfreie Einkommen stieg dadurch um mehr als 15 Prozent.
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