Was Arbeitgeber bei Ferienjobs zu beachten haben

Arbeiten in den Ferien

Schmalkalden/Meiningen (fh) – Langeweile in den Ferien muss nicht sein. Wer als Jugendlicher die sechs Wochen sinnvoll nutzen will, nimmt vielleicht einen Ferienjob an. Tätigkeitsfelder gibt es viele. Südthüringer Betriebe bieten Schülern Ferienjobs an, um die Urlaubszeit besser überbrücken zu können und künftige Lehrlinge über einen längeren Zeitraum kennen zu lernen. 

Bei diesen Ferienjobs sind allerdings einige Arbeitschutzbestimmungen unbedingt zu beachten. Zu den allgemeinen Regelungen gehört das Jugendarbeitsschutzgesetz, welches junge Menschen unter 18 Jahren besonders schützt. Wer noch keine 15 Jahre alt ist, gilt vor dem Gesetz als Kind. Wer zwischen 15 und 18 Jahren alt ist, ist Jugendlicher. Schüler dürfen während der Ferien erst eine Beschäftigung aufnehmen, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind. Für Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen ist die Ferienarbeit auf vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt und darf insgesamt höchstens 20 Ferientage betragen. Die tägliche Arbeitszeit beträgt höchstens acht Stunden in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr, maximal fünf Tage pro Woche. Schüler dürfen grundsätzlich nur mit solchen Arbeiten betraut werden, die keine gesundheitlichen Gefahren in sich bergen und die dem jeweiligen Leistungsvermögen Rechnung tragen. Verboten sind zum Beispiel Arbeiten wie Heben, Tragen, Schieben und Ziehen schwerer oder instabiler Lasten, lang andauernde erzwungene Körperhaltung, Arbeiten mit einem hohen Maß an Verantwortung oder auch der Umgang mit gefährlichen Arbeitsmitteln.

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