Sonst drohen Unternehmen Geldbußen

Vollständigkeitserklärung pünktlich hinterlegen

Suhl (IHK/sg) - Unternehmen sollten ihre Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2011 umgehend im VE-Register hinterlegen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) hin.

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IHK informiert: Vollständigkeitserklärung pünktlich hinterlegen

© Foto: sg

Die gesetzliche Frist zur Hinterlegung für das Jahr 2011 endet am 1. Mai. IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas weist darauf hin, dass die zuständigen Landesvollzugsbehörden die Einhaltung dieser Frist kontrollieren. Unternehmen, die den Abgabetermin nicht einhalten, müssen mit Geldbußen rechnen. Die Verpflichtung zur Abgabe der VE resultiert für Unternehmen aus der Verpackungsverordnung und gilt bei Überschreiten bestimmter Bagatellgrenzen (z.B. 50 Tonnen Papier/Pappe/Karton pro Jahr als Verpackungsmaterial).
Die technische Hinterlegung der VE erfolgt ausschließlich elektronisch über das VE-Register. Diese zentrale Informations-, Kommunikations- und Hinterlegungsstelle für die verpflichteten Unternehmen ist erreichbar unter der Adresse www.ihk-ve-register.de. Neben ausführlichen Fragen und Antworten gibt es beispielsweise Checklisten und Erläuterungen zur elektronischen Signatur. 

Ab dem 2. Mai 2012 wird im Register die Adressenliste der Unternehmen veröffentlicht, die bei der zuständigen IHK eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben. Ansprechpartner für Rückfragen und Abwicklung ist bei der IHK Südthüringen Thomas Kemmerzehl, Tel. 03681 362-174 oder E-Mail: kemmerzehl@suhl.ihk.de

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