Eigentlich selbstverständlich:

Steuerberater muss über Steuerrisiken aufklären

(WSRW) - Wenn ein Steuerberater einen Mandanten laufend berät, muss er ihn über Steuerrisiken aufklären, so hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden (Az. IX ZR 92/08).

Im vorliegenden Fall hatte der Steuerberater fortlaufend Jahresabschlüsse sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen für eine GmbH erstellt. Die Gesellschafter der GmbH waren bei dieser angestellt und bezogen nach einer Verschmelzung erhöhte Vergütungen, die das Finanzamt anlässlich einer Betriebsprüfung dann als verdeckte Gewinnausschüttungen beurteilte. Die GmbH war zu Recht der Ansicht, dass der Steuerberater auf das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen Gesellschafterbezüge hätten hinweisen müssen. Selbst dann, wenn kein ausdrücklicher Auftrag zur Gestaltungsberatung bestehe, müsse der Steuerberater die im körperschaftsteuerlichen Dauermandat anfallenden Fragen von sich aus aufgreifen und erörtern - so die Richter. Die pflichtmäßige Steuerberatung verlange dabei auch sachgerechte Hinweise über die Art, die Größe und die mögliche Höhe eines Steuerrisikos, um den Mandanten in die Lage zu versetzen, seine Rechte und Interessen zu wahren und Fehlentscheidungen in seinen steuerlichen Angelegenheiten zu vermeiden.

Dieser Fall macht deutlich: Steuerberater müssen sich regelmäßig über die Angemessenheit der Bezüge von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern informieren, um vor verdeckten Gewinnausschüttungen warnen zu können. Hier bietet die Gehaltsstudie "GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2012" eine wertvolle Orientierungshilfe. Sie enthält aktuelle Vergleichswerte der Jahresvergütungen von GmbH-Geschäftsführern aus 69 Branchen - jeweils unterschieden nach Mitarbeiterzahl und Umsatz. Die Studie wird allgemein von den Finanzgerichten akzeptiert. Mit ihrer Hilfe können Steuerberater die Angemessenheit von Gehalt, Tantieme und betrieblicher Altersversorgung ihrer GmbH-Geschäftsführer-Mandanten zuverlässig beurteilen und so ein Haftungsrisiko wegen unterlassener Aufklärung vermeiden.

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