Sonneberg (BfA/rl) - Bald beginnen die Sommerferien – viele Familien verreisen und treten ihren Jahresurlaub an. Kunden der Agentur für Arbeit sind grundsätzlich verpflichtet, ihren auswärtigen Aufenthalt vor Reiseantritt mitzuteilen.
Der Arbeitsvermittler kann einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr bei weiterer Zahlung des Arbeitslosengeldes zustimmen, wenn eine Vermittlung in Arbeit oder die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung in diesem Zeitraum voraussichtlich nicht zu erwarten ist. Die Mitteilung eines geplanten auswärtigen Aufenthaltes kann telefonisch erfolgen und sollte circa eine Woche vor Urlaubsantritt erfolgen. Fragen zum Thema Ortsabwesenheit unter 01801/555 111*.
*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Noch keine Kommentare vorhanden