Wählerbefragungen für erste Hochrechnungen

Höxter (ozm) - Wie bei der letzten Landtagswahl 2010 werden Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Höxter auch bei der Landtagswahl am Sonntag, 13. Mai 2012, daran mitwirken, dass die Medien erste Prognosen und Hochrechnungen erstellen können. Darauf weist das Wahlbüro des Kreises Höxter hin.
Für die Medienberichterstattung zur Landtagswahl wird das Institut Infratest dimap für die ARD auch Wähler im Wahlkreis 102 Höxter befragen. Wählerinnen und Wähler in Natzungen/Drankhausen, Bredenborn und Menne werden nach Verlassen des Wahlraums gebeten, einen kurzen Fragebogen auszufüllen und in eine bereitstehende Pappurne zu werfen, so dass die Anonymität gewahrt bleibt. „Die Ergebnisse dieser Befragung sind ein wichtiges Instrument zur Erstellung der ersten Prognosen und Hochrechnungen am Wahlabend“, weist der Kreiswahlleiter, Kreisdirektor Dr. Ulrich Conradi, darauf hin, dass die Teilnahme an der Befragung freiwillig ist.
Das Verhalten der Wählerinnen und Wähler im Kreis Höxter fließt aber auch in die repräsentative Wahlstatistik ein. „Dazu werden speziell vorbereitete Stimmzettel ausgewertet“, erläutert Sigrid Wichmann vom Wahlbüro des Kreises Höxter. „Dabei werden Erkenntnisse über Wahlbeteiligung und Wählerverhalten von Frauen und Männern in verschiedenen Altersgruppen gewonnen. Die Erhebung erfolgt selbstverständlich in anonymer Form und wird ausschließlich für statistische Zwecke genutzt.“ In Nordrhein-Westfalen wurden für diese gesetzlich vorgeschriebene Erhebung insgesamt 510 repräsentative Stimmbezirke ausgewählt, davon liegen sechs Bezirke im Wahlkreis 102 Höxter: Bad Driburg Kernstadt (Stimmbezirk 6), Lütmarsen, Brenkhausen, Fürstenau, Lüchtringen und Warburg Kernstadt (Stimmbezirk 6).
Die in diesen Stimmbezirken verwendeten Stimmzettel enthalten links oben einen Sonderaufdruck mit Unterscheidungsmerkmalen, wie zum Beispiel ein „A“ für Mann, geboren 1988 bis 1994. Die repräsentative Wahlstatistik wird grundsätzlich nur in Stimmbezirken mit mindestens 400 Wahlberechtigten durchgeführt, so dass eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen ist.
Mit Wahlstatistiken und sonstigen Erhebungen überhaupt nichts zu tun hat dagegen die fehlende obere rechte Ecke an jedem Wahlzettel. Diese hilft lediglich Sehbehinderten und Blinden, den Wahlzettel richtig in entsprechende Wahlschablonen einzulegen.

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