Der Statistik, die auf EU-weit erhobenen Daten beruht, liegt eine relativ komplexe Definition zugrunde, die diverse Konstellationen erfasst. So gilt eine Wohnung unter anderem dann als überbelegt, wenn ein Gemeinschaftsraum fehlt oder nicht genug Platz vorhanden ist, damit jedes Mitglied eines Paars und jeder weiterer Bewohner im Alter von über 18 Jahren über einen eigenen Raum verfügt.
Für Kinder im Alter von zwölf bis 17 Jahren muss ebenfalls jeweils ein eigener Wohnraum vorhanden sein, solange sie unterschiedlichen Geschlechts sind. Für Geschwister gleichen Geschlechts in diesem Alter ist auch ein gemeinsamer Raum in Ordnung. Im EU-Vergleich steht Deutschland vergleichsweise gut da. Die Überbelegungsquote lag laut Statistischem Bundesamt rund neun Prozentpunkte unter dem europäischen Durchschnitt. Am höchsten war dieser Wert in Rumänien.