IAB-Arbeitsmarkt-Forscher Herbert Brücker sagte AFP, das seien rund 43.000 Einwanderer mehr als 2010 gewesen. Es gebe nur eine "moderate Zuwanderung" in Folge der Liberalisierung, erklärte das Institut. Grund seien anscheinend Sprachbarrieren und Unterschiede in Ausbildungs- und Bildungssystemen.
Das zusätzliche Arbeitnehmer-Angebot sei vom Arbeitsmarkt problemlos aufgenommen worden, folgerte das IAB. Die deutsche Volkswirtschaft habe ebenso von der Zuwanderung profitiert wie die deutschen Sozialkassen und die öffentlichen Finanzen. "Die vorliegenden Daten sprechen dafür, dass die Arbeitsmarkt-Integration der Neuzuwanderer gut gelungen ist", erklärte Brücker.
Nach den Statistiken der Bundesagentur stieg die Zahl der geringfügig oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den acht Ländern 2011 etwas stärker als die Nettozuwanderung - und zwar um 82.000. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass bereits in Deutschland lebende Arbeitnehmer von der Regelung profitierten und eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnahmen.
Die Freizügigkeitsregelung für die ost- und mitteleuropäischen EU-Länder, die am 1. Mai 2011 in Kraft trat, hatte in Deutschland eine kontroverse Debatte um eine womöglich bevorstehende massenhafte Einwanderung billiger Arbeitskräfte ausgelöst. Die neuen Zuwanderer ließen sich den Daten der Forscher zufolge überdurchschnittlich häufig in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg nieder. In den grenznahen Regionen Ostdeutschlands, wo es massive Sorgen gegeben hatte, sei die Zuwanderung dagegen relativ gering gewesen.
Die zusätzlichen Zuwanderer arbeiteten der Untersuchung zufolge vor allem in der Zeitarbeitsbranche, im Baugewerbe sowie im verarbeitenden Gewerbe. Auch der sonstige Dienstleistungssektor und das Gastgewerbe zogen viele von ihnen an.
Innerhalb der EU gilt generell die volle Freizügigkeit. Jeder EU-Bürger kann in dem Mitgliedsland seiner Wahl leben und arbeiten. Für die erst vor wenigen Jahren in die EU aufgenommenen Länder Ost- und Mitteleuropas waren allerdings Übergangsfristen vereinbart worden, in denen das Recht für ihre Bürger nicht galt. Diese Ausnahmen liefen für acht Länder zum 1. Mai vergangenen Jahres wie vereinbart aus, für Rumänien und Bulgarien gelten sie weiterhin.
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