"Erziehungsleistung von Ärmeren nicht weniger würdigen"

Bischof gegen Anrechnung von Betreuungsgeld auf Hartz IV

Passau (AFP) - Die katholische Kirche in Deutschland lehnt die geplante Anrechnung des Betreuungsgelds auf Hartz-IV-Leistungen ab. Es scheine "problematisch, wenn der Eindruck entsteht, dass die Erziehungsleistung armer Familien weniger gewürdigt wird als diejenige finanziell besser gestellter Familien", sagte der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst der "Passauer Neuen Presse". Tebartz-van Elst ist Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz.
Diskussion über das Betreuungsgeld hält an Bild anzeigen
Diskussion über das Betreuungsgeld hält an © AFP

"Die Erziehungsleistung von Eltern zu würdigen und zu unterstützen ist ein wichtiger Beitrag für die Zukunft unserer Gesellschaft und kein Fehlanreiz, wie dies in der gegenwärtigen Diskussion manchmal dargestellt wird", betonte Tebartz-van Elst.

Presseberichten zufolge soll sich die schwarz-gelbe Koalition darauf geeinigt haben, das Betreuungsgeld auch an Hartz-IV-Empfänger zu zahlen. Die Leistung solle dann aber in voller Höhe von der Hartz-IV-Leistung abgezogen, diese also entsprechend verringert werden.

Weder das für Hartz IV zuständige Arbeitsministerium noch das Familienministerium, das den Gesetzentwurf schreiben soll, bestätigten derartige Pläne bislang. Sie verweisen darauf, dass die Arbeiten an dem Gesetzentwurf noch nicht abgeschlossen seien.

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