Immer mehr Erwerbslose rutschen rasch in Hartz IV

DGB fordert früheres Arbeitslosengeld nach Jobverlust

Berlin (AFP) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dringt darauf, nach einem Jobverlust künftig früher als bisher Arbeitslosengeld I zu gewähren. Arbeitslose sollten schon nach sechs statt bislang zwölf Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld I bekommen, heißt es in einem Papier des DGB. Von SPD und Linken kam Zustimmung, von der Koalition Ablehnung.
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DGB fordert früheres Arbeitslosengeld nach Jobverlust © AFP

Nach Angaben des DGB ist zwischen 2008 und 2011 die Zahl derjenigen, die nach einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit direkt in das Hartz-IV-System rutschten, von 621.000 auf 736.000 gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von 18,7 Prozent. Diese Entwicklung sei darauf zurückzuführen, dass die Betroffenen innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit nicht zwölf Monate lang beschäftigt waren. Deshalb sollten die Beitragszeiten der letzten drei statt der letzten zwei Jahre berücksichtigt werden.

Der DGB schloss sich mit seinem Konzept einer Forderung der SPD an. "Es ist die Untätigkeit der schwarz-gelben Bundesregierung, die dazu führt, dass immer mehr Menschen direkt in die Grundsicherung durchrutschen", erklärte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil. "Rund ein Viertel derjenigen, die arbeitslos werden, fallen sofort in die Grundsicherung, obwohl sie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben." Mit der vom DGB vorgeschlagenen Neuregelung "hätten die Menschen etwas von dem, was sie einzahlen", sagte auch Linken-Chef Klaus Ernst vor Journalisten in Berlin. "Das wäre gerecht."

Demgegenüber sagte eine Sprecherin von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), wegen des positiven Trends auf dem Arbeitsmarkt bestehe kein Handlungsbedarf beim Arbeitslosengeld. Die "Tendenz einmal Hartz IV immer Hartz IV" sei "definitiv aufgebrochen". FDP-Generalsekretär Patrick Döring sagte, mit der vom DGB geforderten Neuregelung erhielten Menschen, die nach der Probezeit von sechs Monaten nicht übernommen würden, sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Er fürchte, dass dies zu "missbräuchlichem Verhalten auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite führen" werde.

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