Haftbefehle gegen die vier Verdächtigen aus Sachsen beantragte die Bundesanwaltschaft nicht. Zunächst müssten beschlagnahmte Computer, Datenträger und Schriftstücke ausgewertet werden, hieß es.
Den Angaben zufolge sollen zwei der Beschuldigten der inhaftierten Beate Zschäpe sowie den Anfang November tot aufgefundenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt 2002 und 2003 mehrere Schusswaffen verschafft haben, darunter auch eine Pumpgun.
Zwei weitere Beschuldigte sollen der Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" erstmals 1998 Sprengstoff und eine Schusswaffe zur Verfügung gestellt haben. Diese mutmaßlichen Taten würden wegen der Verjährungsfrist von zehn Jahren bei Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nicht weiter verfolgt. Die Bundesanwaltschaft hatte den Fall im November 2011 übernommen. Die Behörde prüft nun, ob diese Verdächtigen die NSU auch nach Anfang 2002 noch unterstützte. An der Durchsuchungsaktion waren über 100 Polizisten beteiligt.
Die jahrelang unentdeckte rechtsextreme Zelle soll zwischen 2000 und 2007 neun Migranten und eine Polizistin ermordet haben. Außerdem werden der Gruppe zwei Sprengstoffanschläge in Köln 2001 und 2004 mit insgesamt 23 Verletzten sowie eine Serie von Banküberfällen zur Last gelegt.
Zschäpe und vier von elf mutmaßlichen Unterstützern sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Zschäpe, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, hat gegen ihre Untersuchungshaft Beschwerde eingelegt. Darüber wird der Bundesgerichtshof demnächst entscheiden.
Der Bundestag will am Donnerstag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, um mögliche Ermittlungspannen und weitere Versäumnisse im Fall des Neonazi-Trios zu prüfen. Mit diesem Thema soll sich auch eine Bund-Länder-Kommission befassen.
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