Mögliche Regelung stößt auch in CSU auf Widerspruch

Empörung über Verrechnung von ALG II und Betreuungsgeld

Berlin (AFP) - Empört hat die Opposition auf Überlegungen der Regierungskoalition reagiert, Hartz-IV-Empfänger nicht vom geplanten Betreuungsgeld profitieren zu lassen. SPD, Grüne und Linke sprachen von "neuen Ungerechtigkeiten" und "sozialer Kälte". Die Regierung wollte Presseberichte allerdings nicht bestätigen, denen zufolge Bezieher des Arbeitslosengelds II das Betreuungsgeld mit anderen Bezügen verrechnen müssen.
Hartz IV soll mit  Betreuungsgeld verrechnet werden Bild anzeigen
Hartz IV soll mit Betreuungsgeld verrechnet werden © AFP

"Süddeutsche Zeitung" und "Rheinische Post" berichten, die Koalition habe sich darauf geeinigt, das Betreuungsgeld auch an Hartz-IV-Empfänger zu zahlen. Diese Leistung solle dann aber in voller Höhe von der Hartz-IV-Leistung abgezogen - diese also entsprechend verringert - werden.

Weder das für Hartz IV zuständige Arbeitsministerium noch das Familienministerium, das den Gesetzentwurf schreiben soll, wollten sich dazu äußern. Die Arbeiten seien noch nicht abgeschlossen, teilten die Häuser mit. Die geplante Regelung könnte die Befürchtung von Kritikern entschärfen, das Betreuungsgeld biete Fehlanreize gerade für sozial schwächere Eltern.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles nannte den Ausschluss von Hartz-IV-Beziehern "absurd". Eine engagierte, arbeitslose Mutter gehe womöglich leer aus, während eine gut situierte Manager-Frau das Betreuungsgeld bekomme, sagte sie im ARD-"Morgenmagazin". Die Politikerin behielt sich vor, mit ihrer Partei gegen den Gesetzesentwurf vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Auch Grünen-Fraktionschefin Renate Künast kritisierte die "immer verrückteren Kreise" der Debatte. "Bei den ärmsten der Armen wird es mit den Transferleistungen verrechnet, während die Reichen, die es nicht brauchen, einfach die 150 Euro nehmen, um die Nanny zu bezahlen." Die Vize-Vorsitzende der Linken, Katja Kipping, forderte, das Betreuungsgeld zu stoppen. "Schwarz-Gelb gibt Milliarden aus und lässt ausgerechnet diejenigen außen vor, die den Sozialstaat am dringendsten brauchen", monierte sie. Scharfer Protest kam auch von Sozialverbänden.

Unterdessen zeigten sich auch innerhalb der Union Unstimmigkeiten über die Pläne zu Hartz IV. Die Chefin der CSU-Frauenunion, Angelika Niebler, sagte der "Welt", jeder, der die Kinderbetreuung privat organisiere, "verdient die staatliche Unterstützung". Auch die Präsidentin des bayerischen Landtags, Barbara Stamm (CSU), argumentierte, Wahlfreiheit müsse auch für Hartz-IV-Empfänger gelten. "Auch diese Familien können sich entscheiden zwischen Krippe oder Barleistung."

Die CSU-Familienexpertin Dorothee Bär verteidigte dagegen das Vorhaben. "Das Betreuungsgeld kann nicht zusätzlich zu Hartz IV ausbezahlt werden", sagte sie der "tageszeitung". Es würde sich sonst um eine "systemwidrige Addition von staatlichen Leistungen" handeln.

Nach einem Pressebericht widerspricht die Überlegung, das Betreuungsgeld nicht an Hartz-IV-Empfänger auszuzahlen, zudem der offiziellen Rechtsauffassung der Bundesregierung. Die "Thüringer Allgemeine" zitierte in ihrer Online-Ausgabe aus einem Schreiben des Bundesarbeitsministeriums, wonach das in Thüringen ausgezahlte Betreuungsgeld, das der geplanten Leistung des Bundes vergleichbar ist, nicht auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet werden kann.

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1 Kommentar

und ......
von Achim.M am 25.04.2012

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