Das Blockupy-Bündnis sprach von einem Teilerfolg. Zugleich kündigte das Bündnis an, beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung gegen das Urteil einzulegen. "Wenn man die Beschlüsse des Gerichts liest, stellt man fest, dass sich das Gericht allein auf die Aussagen und Gefahrenprognosen von Stadt und Polizei bezieht", erklärte Blockupy-Sprecher Martin Behrsing. Die Bedeutung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit werde anders als die Grundrechte der Berufsfreiheit und des Eigentums nicht gewürdigt.
"Blockupy", in dem sich mehrere linke Gruppen zusammengeschlossen haben, wollte eigentlich von Mittwoch bis Samstag Straße und Plätze des Bankenviertels blockieren. Damit wollte das Bündnis, dem unter anderem das globalisierungskritische Netzwerk Attac angehört, gegen die EU-Krisenpolitik protestieren. Am Freitag verhängte die Stadtverwaltung jedoch ein Verbot. Zur Begründung hieß es, die geplanten Aktionen stellten eine "unmittelbare Gefährdung beziehungsweise Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar".
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