Laut Wieland, Verfassungsrechtler an der Verwaltungshochschule Speyer, verstieße der Staat mit dem Betreuungsgeld sowohl gegen das Gebot, alle Familien gleichheitsgerecht zu fördern, als auch gegen das Gebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männer.
Auch die Verfassungsrechtlerin Margarete Schuler-Harms von der Bundeswehruniversität Hamburg bezweifelt, dass die Auszahlung des Betreuungsgeldes von bis zu 150 Euro monatlich allein davon abhängig gemacht werden könne, ob Eltern ihre zwei- und dreijährigen Kinder zu Hause betreuen oder nicht. "Wenn man eine Gruppe bevorzugt behandelt, muss es einen sachlichen Grund dafür geben", sagte sie der "FTD". "Will man nicht gegen den Gleichheitssatz verstoßen, müsste man 150 Euro an alle Eltern mit zwei- und dreijährigen Kindern auszahlen."
Zuvor hatte bereits die FDP verfassungsrechtliche Bedenken zum Betreuungsgeld angemeldet. Das Betreuungsgeld ist für Eltern vorgesehen, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen oder dies privat organisieren wollen. Bei der FDP ist die vor allem von der CSU geforderte Leistung schon länger umstritten, Ende vergangener Woche hatten zudem 23 Unionsabgeordnete in einem Schreiben mit einem Nein im Bundestag gedroht.
Einer der Mitunterzeichner, der Vize-Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Michael Kretschmer, relativierte inzwischen seinen Widerstand gegen das Betreuungsgeld. Für ihn stehe bei der Frage, was Vorrang habe - der Fortbestand der schwarz-gelben Koalition oder die Blockade des Betreuungsgeldes - ganz klar fest: "Mit Sicherheit die Koalition". "Das Betreuungsgeld wird, in einer vernünftigen Form, ganz sicher kommen", sagte der CDU-Politiker der "Leipziger Volkszeitung".
Lieberknecht plädierte derweil für mehr Gelassenheit in der Streitfrage. Die Diskussion um das Betreuungsgeld habe "ja fast einen Charakter von Kulturkampf" angenommen, sagte die CDU-Politikerin im Deutschlandradio Kultur. Dies sei aber "völlig unangemessen". Sie sprach sich dafür aus, beide Betreuungsmodelle zu akzeptieren. In Thüringen wird bereits seit 2006 ein Landesbetreuungsgeld in Höhe von 150 bis 300 Euro für Zweijährige gezahlt, die nicht in öffentlichen Einrichtungen betreut werden.
Um zusätzliche Plätze für Kleinkinder zu schaffen, fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund von der Politik ein gemeinsames Aktionsprogramm. Ziel des Notfallplans müssten größere Betreuungsgruppen und schnell angelernte Erzieher sein, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Leipziger Volkszeitung" . Zugleich müsse sich die Wirtschaft zur raschen Schaffung tausender betriebsnaher Betreuungsplätze verpflichten. Sollte das Geld nicht reichen, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen, müsse notfalls das Betreuungsgeld verschoben werden, forderte Landsberg.
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