BGH fordert Beachtung von kinderfreundlichem Lärmschutz

Kein Grundsatzurteil zur Kinderbetreuung in der Wohnung

Karlsruhe (AFP) - Tagesmütter, die Kinder gewerblich in einer Eigentumswohnung betreuen wollen, brauchen dazu die Genehmigung der Eigentümerversammlung. Die Eigentümer müssen sich bei ihrer Entscheidung dann vom neuen Lärmschutzgesetz leiten lassen, nach dem Kinderlärm "keine schädliche Umwelteinwirkung" ist, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied.
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Kinder bei Tagesmutter © AFP

Über den aktuellen Fall hinaus, bei der die Klage einer Tagesmutter aus formalen Gründen scheiterte, konnte das Gericht keine grundsätzlichen Vorgaben für die Kinderbetreuung durch Tagesmütter machen. "Die Erwartungen waren hoch, aber wir konnten sie nicht erfüllen", sagte der Senatsvorsitzende Wolfgang Krüger.

In dem umstrittenen Fall hatte das Landgericht Köln einer Tagesmutter die Betreuung von fünf Kleinkindern in einer von ihr angemieteten Eigentumswohnung verboten, weil sich eine Nachbarin durch den Lärm im Haus gestört fühlte. Dem Urteil zufolge hätten aber die Besitzer der betreffenden Wohnung einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten müssen, der die Tagesmuttertätigkeit verboten hatte. Weil sie das versäumt hatten, sei das Verbot unabhängig von einer inhaltlichen Prüfung rechtskräftig.

Laut Urteil können die Wohnungseigentümer bei der Eigentümergemeinschaft nun die Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertagespflegestelle beantragen. Die Eigentümergemeinschaft müssten dann die kinderfreundliche Neufassung des sogenannten Bundesimmissionsschutzgesetzes vom Juli vergangenen Jahres beachten. Dort heißt es in Paragraph 22, dass "Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen" ausgehen, "keine schädliche Umwelteinwirkung" sind.

Der Präsident des Deutschen Städtetags und Münchner Oberbürgermeister, Christian Ude (SPD), begrüßet den Hinweis des Gerichts auf die gesetzliche Neubewertung von Kinderlärm ausdrücklich. Ohne Tagesmütter sei "der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz nicht zu erfüllen", erklärte Ude.

Die FDP-Bundesabgeordnete Judith Skudelny bezeichnete es als "politisches Ziel", Klagen gegen Kinderlärm bei der Tagespflege zu verhindern. Dass der BGH keine Grundsatzentscheidung habe treffen können, sei bedauerlich.

Ude zufolge unternehmen die Städte derzeit größte Anstrengungen, um den Rechtsanspruch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren ab dem 1. August 2013 zu erfüllen. Nach Schätzungen des Bundesfamilienministeriums fehlen derzeit noch 130.000 Plätze bundesweit. Zwei Drittel der mindestens 750.000 Plätze sollen demnach in Krippen bereitgestellt werden, ein Drittel von Tagesmüttern. Der Kinderbetreuung komme eine gesellschaftlich überaus große Bedeutung zu, deshalb dürften ihrem Ausbau "keine hohen Hürden im Wege stehen", erklärte Ude.

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