Tod von Angehörigen und Haustieren nicht vergleichbar

Kein Schmerzensgeld für Schock um toten Hund

Karlsruhe (AFP) - Schock und Trauer über den plötzlichen Tod eines nahestehenden Menschen sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht vergleichbar mit dem psychischen Leid beim Tod eines Haustiers. Hundehalter können deshalb auch kein Schmerzensgeld für einen "Schockschaden" fordern, wenn ihr Hund überfahren wird, wie die Karlsruher Richter entschieden.
Grab auf einem Tierfriedhof Bild anzeigen
Grab auf einem Tierfriedhof © AFP

Zur Begründung hieß es, der Gesetzgeber habe solche Schmerzensgeldansprüche nicht vorgesehen: Trauer und Leid um ein getötetes Tier seien zwar menschlich verständlich, gehörten aber zum "allgemeinen Lebensrisiko".

Im aktuellen Fall hatte eine Frau geklagt, deren Labradorhündin beim Spaziergang auf einem Feldweg von einem Traktor überfahren worden war und daran starb. Zusätzlich zu den Kosten für einen neuen Hund sowie Anwalts- und Arztkosten hatte sie auch noch Schmerzensgeld gefordert, weil der der tödliche Unfall bei ihr über Monate zu "schweren Anpassungsstörungen und einer schweren depressiven Episode" geführt habe.

Dies wies der BGH nun zurück. Außerdem muss die Klägerin die Hälfte aller Kosten selbst tragen, da der Hund nicht angeleint war.

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