Wechselt ein Kunde ab sofort zu einem neuen Telefon-, Handy oder Internetanbieter, darf die notwendige Umstellung dem neuen Gesetz zufolge höchstens einen Kalendertag dauern. Auch wenn Kunden ihre Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen, dürfen sie höchstens einen Tag lang nicht erreichbar sein. Zudem dürfen Kunden ihre Handynummer künftig auch dann zu einem neuen Anbieter mitnehmen, wenn ihr alter Vertrag noch nicht ausgelaufen ist.
Bei Umzügen dürfen die Telefonanbieter nicht, wie bislang oft üblich, die Mindestvertragslaufzeit neu beginnen lassen. Sie müssen den Anschluss in der neuen Wohnung stattdessen zu den alten Konditionen und mit der alten Laufzeit weiterführen. Ist der bisherige Anschluss am neuen Wohnort nicht verfügbar, erhalten Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Bislang waren sie hier auf die Kulanz der Anbieter angewiesen und mussten oft monatelang parallel am alten wie am neuen Wohnort zahlen.
Während diese Regelungen sofort in Kraft treten, müssen die Verbraucher auf kostenlose Warteschleifen noch etwas warten: In drei Monaten müssen die ersten zwei Minuten einer Warteschleife kostenlos sein; in einem Jahr sollen Kunden dann tatsächlich erst zahlen, wenn sie mit einem Mitarbeiter sprechen. Dies gilt für Anrufe aus dem Festnetz und bei Telefonaten vom Handy. Warteschleifen kosten künftig nur noch, wenn der gesamte Anruf unabhängig von seiner Dauer zu einem Festpreis abgerechnet wird.
Kunden müssen zudem über ihre voraussichtliche Wartezeit informiert werden. Dabei muss angesagt werden, ob für den Anruf insgesamt ein Festpreis anfällt oder ob der Angerufene die Kosten für die Warteschleife übernimmt. Verstößt ein Unternehmen gegen die neuen Regelungen, wird ein Bußgeld fällig. Kunden müssen in diesem Fall das komplette Gespräch nicht bezahlen. Auch hierfür gilt allerdings eine Übergangsfrist.
Telefonieren Verbraucher per Vor-Vorwahl über einen alternativen Anbieter, muss dieser voraussichtlich ab August vor dem Gespräch über den geltenden Tarif informieren. Dies gilt auch bei einem Tarifwechsel während eines laufenden Gesprächs. Die Regelung sollte eigentlich sofort in Kraft treten, das Bundesverfassungsgericht hatte aber kürzlich entschieden, dass den Anbietern mehr Zeit für die technische Umstellung gegeben werden muss.
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