Gem. § 17 Abs. 1 der HAUPTSATZUNG DER STADT BEVERUNGEN in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 11.12.2020 wird die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Stadt Beverungen und der Stadt Bad Karlshafen zur Durchführung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr auf der Homepage der Stadt Beverungen unter www.beverungen.de öffentlich bekannt gemacht.