Ein Ministeriumssprecher betonte auf AFP-Anfrage, dass auch weiterhin Unterlagen zusammengetragen würden. "Wir befinden uns noch in der Phase der Materialsammlung", sagte er. Zu den Inhalten der bereits vorliegenden Dokumente wollte er sich nicht äußern.
Die Innenminister der Länder haben bis Anfang Dezember Zeit, das zusammengetragene Material zu bewerten. Im Dezember soll auf einer Innenministerkonferenz entschieden werden, ob ein neuer Antrag auf ein Verbot der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gestellt wird. Der erste Anlauf für ein NPD-Verbot war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der Vielzahl von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der NPD-Spitze gescheitert.
Die Materialsammlung des Bundesinnenministeriums besteht nach dem Bericht des "Spiegel" überwiegend aus Material, das nicht durch V-Leute gesammelt wurde. Lediglich auf 65 Seiten seien Belege aufgeführt, die aus derartigen Quellen kommen. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) plädierte im "Spiegel" dafür, sich bei einem neuen NPD-Verbotsverfahren "ausschließlich auf offene Quellen" zu berufen.
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