Parteiübergreifende Kritik an schneller Entscheidung

Präsidialamt billigt Wulff Ehrensold zu

Berlin (AFP) - Der frühere Bundespräsident Christian Wulff soll den für Präsidenten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt üblichen Ehrensold von rund 200.000 Euro jährlich bekommen. Das für die Prüfung des Sachverhalts zuständige Bundespräsidialamt teilte in Berlin mit, die rechtlichen Voraussetzungen für die Zahlungen seien erfüllt. Die rasche Entscheidung zugunsten Wulffs stieß parteiübergreifend auf Kritik.
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Wulff © AFP

Laut Gesetz ist nur bei einem vorzeitigen Ausscheiden "aus politischen oder gesundheitlichen Gründen" die Zahlung eines Ehrensolds vorgesehen. Das Bundespräsidialamt kam nun zu dem Schluss, Wulff sei am 17. Februar "aus politischen Gründen" zurückgetreten. "Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben", hieß es weiter. Das Präsidialamt betonte, es handele sich um eine "tatbestandlich gebundene Entscheidung, keine Ermessensentscheidung".

Ob sie Bestand haben wird, war zunächst nicht ganz klar. Der FDP-Haushaltspolitiker Jürgen Koppelin hatte schon zu einem früheren Zeitpunkt darauf gepocht, dass der Haushaltsausschuss des Bundestags in der Frage mitentscheiden müsse. Dem Berliner "Tagesspiegel" gegenüber kündigte er eine Prüfung an. Er wundere sich über die schnelle Entscheidung des Präsidialamts: "Es war keine Eile geboten."

SPD-Vorstandsmitglied Ralf Stegner sagte der "Welt", sollte es zu einem Strafverfahren oder einer Verurteilung Wulffs kommen, "dann muss die Frage des Ehrensolds neu bewertet werden". Der Linken-Abgeordnete Wolfgang Neskovic wertete die Entscheidung als "voreilig und gesetzwidrig". Wulff sei nicht aus "politischen oder gesundheitlichen Gründen" zurückgetreten, sondern wegen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen.

Der Ehrensold ist im Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten aus dem Jahr 1953 geregelt. Der Ehrensold entspricht der vollen Höhe der Amtsbezüge. Die tatsächlichen Kosten für den Staat liegen aber weit höher, weil ein ausgeschiedener Bundespräsident auch Anspruch auf Sach- und Personalkosten für ein Büro mit Sekretariat, persönlichem Referenten und einem Fahrer hat.

Nach Angaben des Bundespräsidialamtes werden Versorgungsansprüche Wulffs aus seiner Zeit als Ministerpräsident und Landtagsabgeordneter in Niedersachsen auf den Ehrensold angerechnet.

Wulff war unter dem Druck staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen des Verdachts auf Vorteilsannahme zurückgetreten. Es geht dabei um Wulffs Beziehungen zu dem Filmproduzenten David Groenewold. Die Ermittlungen laufen.

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2 Kommentare

Das war leider zu erwarten - eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die Begründung mit dem Gesetz ist scheinheilig, die Tatsache ist - er hat immer noch zu viele Amigos und eine starke Gönnerin, Frau ......
von osirisis am 01.03.2012
Man wollte doch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Hannover ......
von Achim.M am 29.02.2012

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