Arbeitsministerin plant Neuregelung

Selbstständige sollen künftig für Alter vorsorgen müssen

München (AFP) - Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will künftig auch Selbstständige dazu verpflichten, für ihren Ruhestand vorzusorgen. Die Mittel dazu sollen ihnen aber selbst überlassen bleiben, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf ein Eckpunktepapier des Arbeitsministeriums. Wer jedoch keine hinreichende Altersvorsorge nachweisen kann, soll sich demnach in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern müssen.

Senioren auf Parkbank Bild anzeigen Senioren auf Parkbank © AFP

In dem Papier wird laut "SZ" das Vorhaben mit der Gefahr der Altersarmut für Selbstständige begründet. Keine Vorsorgepflicht soll es allerdings für über 50-Jährige geben. Für Selbstständige im Alter zwischen 30 und 50 Jahren ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Nicht betroffen sind Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind sowie Mitglieder der Künstlersozialkasse.

Ziel ist dem Bericht zufolge, für Selbstständige eine Zusatzrente sicherzustellen, die mindestens das Niveau der Grundsicherung im Alter erreicht. Dafür seien bei 45 Einzahlungsjahren monatliche Beiträge zwischen 250 und 300 Euro erforderlich. Die Pläne von der Leyens sehen laut "SZ" zudem eine Absicherung gegen Erwerbsminderung vor, für die monatlich noch einmal etwa 100 Euro fällig würden. Dieser Punkt sei aber noch zwischen Union und FDP umstritten.