Laut Urteil hatte die von Moderator Stefan Raab produzierte Show für Beiträge mit dem Titel "Bimmel-Bingo" unangekündigt nachts an Wohnungstüren geläutet, um deren Bewohner zu wecken und sie in Schlafbekleidung zu zeigen. Ihnen wurde dann ein Geldgewinn in Aussicht gestellt, wenn sie ihrer Verärgerung für das Wecken in drastischen Sätzen Luft machten.
Weil Betroffene unter anderem mit der Polizei drohten oder kommentarlos Türen zuschlugen, ging die Medienanstalt davon aus, dass unter anderem die Persönlichkeitsrechte der Betroffen verletzt wurden. Die Anstalt ordnete deshalb den Verfall der Werbeeinnahmen während der rechtswidrigen Sendungen in geschätzter Höhe von 75.000 Euro an. Laut Urteil war die Anordnung zulässig, da die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass solcher Regelungen innehaben.
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