CSU-Politiker: Glaubwürdigkeit verwirkt
Uhl: NPD-Verbot nach Verfassungsschutz-Affäre fraglich
Berlin (AFP) - Die Affäre um die Aktenvernichtung beim Bundesamt für Verfassungsschutz lässt ein neues NPD-Verbotsverfahren aus Sicht des Unionsinnenexperten Hans-Peter Uhl in weite Ferne rücken. Das Material des Verfassungsschutzes sei nun "natürlich angreifbarer als früher", sagte der CSU-Politiker der "Berliner Zeitung". Die Anwälte der NPD würden sich die Affäre zunutze machen, um die Glaubwürdigkeit des Verfassungsschutzes und seiner Quellen in Zweifel zu ziehen. Dem sei schwer zu begegnen, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion.
Somit sei ein Verbotsverfahren nach der Vernichtung von Geheimdienstakten mit einem Bezug zum Rechtsextremismus jetzt "noch unwahrscheinlicher, als es vorher schon war", sagte Uhl dem Blatt. Es werde aber auch von niemandem mehr ernsthaft betrieben. Ein erstes Verbotsverfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der Vielzahl von V-Leuten in der NPD-Spitze gescheitert. Vor diesem Hintergrund hatten die Innenminister von Bund und Ländern im März 2012 beschlossen, bis spätestens Anfang April alle V-Leute in den NPD-Vorständen auf Bundes- und Landesebene abzuziehen.
Artikel vom 23.07.2012
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