NPD und AfD hatten gegen das Gesetz der früheren rot-roten Landesregierung geklagt, das vorschrieb, die Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Das Landesverfassungsgericht in Potsdam gab den Klagen im Oktober in großen Teilen statt. Das Gesetz verstoße gegen die Rechte der politischen Parteien und verletze somit mittelbar auch das Demokratieprinzip, hieß es zur Urteilsbegründung.
"Es war eine große Enttäuschung", kommentierte die Sprecherin des Frauenpolitischen Rats, Verena Letsch, die Entscheidung. Da der Gleichstellungsauftrag im Grundgesetz aber eine zentralere Stellung einnehme als in der brandenburgischen Landesverfassung, hofften die Beschwerdeführer nun auf eine abweichende Entscheidung aus Karlsruhe. "Für uns bleibt Teilhabe und Partizipation im demokratischen Sinne ein zentrales Anliegen", sagte Letsch.
Laut einem Sprecher des Bundesverfassungsgerichts ging die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Es sei allerdings "nicht absehbar", wann sich das Gericht damit befassen werde.