Für die Anklageschrift befragte die Staatsanwaltschaft 62 Zeugen und beauftragte zehn Sachverständige. Nach Überzeugung der Anklagebehörde wollte sich der ehemalige Unternehmer für seine Verurteilung zu einem Jahr Haft auf Bewährung wegen des Vorenthaltens von Sozialbeiträgen rächen.
In seiner unbemerkt ins Gericht geschmuggelten Pistole befanden sich demnach sieben Kugeln. Unmittelbar nach seiner Verurteilung habe U. zwei Kugeln auf den Staatsanwalt geschossen und diesen damit tödlich verletzt. Danach schoss er den Ermittlungen zufolge weitere vier Mal in Richtung Richtertisch. Dort hatten sich der Richter, der Protokollführer und die Verteidigerin verschanzt. U. schoss der Staatsanwaltschaft zufolge selbst dann noch weiter, als er bereits von zwei Zeugen überwältigt und zu Boden gedrückt wurde.
Im Ermittlungsverfahren verweigerte U. bisher jede Aussage. Gegenüber Polizisten sagte er den Angaben zufolge aber aus, dass er auch den Richter habe töten wollen. Das Landgericht München II muss nun über die Zulassung der Anklage sowie einen Verhandlungstermin entscheiden.
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