Antrag der Verteidigung auf Bewährungsstrafe abgewiesen

BGH bestätigt: Berliner U-Bahn-Schläger muss in Haft

Karlsruhe (AFP) - Der Berliner U-Bahn-Schläger Torben P. muss ins Gefängnis. Seine Haftstrafe ohne Bewährung ist rechtmäßig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem in Karlsruhe bekanntgegebenen Beschluss des Leipziger Strafsenats entschied. Er wies damit die Verteidigung ab, die eine Bewährungsstrafe erreichen wollte.

Torben P. vor Gericht Bild anzeigen
Torben P. vor Gericht © AFP

Torben P. hatte in der Nacht zum 23. April 2011 im Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße einen 29-Jährigen mit einer noch teilweise gefüllten Hartplastikflasche niedergeschlagen und ihn danach mit mehreren Tritten gegen den Kopf schwer verletzt. Die Tat war von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden. Nachdem die Polizei das Video ins Internet eingestellt hatte, stellte sich der damals 18-jährige P. der Polizei.

Das Landgericht Berlin verurteilte Torben P. im September wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Es berücksichtigte dabei strafmildernd, dass Torben P. wegen seines Alkoholkonsums vermindert schuldfähig gewesen sei.

Vor dem BGH wollten Torben P.s Anwälte eine Bewährungsstrafe erreichen, hatten damit jedoch keinen Erfolg. Die Haftstrafe sei angemessen und die Revision unbegründet, entschied der BGH. Das Berliner Urteil ist damit rechtskräftig, und Torben P. muss seine bis zur Rechtskraft ausgesetzte Haft antreten.

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