Wortmarke muss in Deutschland gelöscht werden
BGH entscheidet im Markenstreit zu Rockmusiker Zappa
Karlsruhe (AFP) - Die Musik des 1993 verstorbenen Rockmusikers Frank Zappa ist zwar weiterhin populär. Doch die Wortmarke "Zappa" muss in Deutschland gelöscht werden, weil ihr Besitzer aus den USA sie in den vergangenen fünf Jahren nicht nutzte, wie der Bundesgerichtshof in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Damit unterlag die US-Gesellschaft, die den Nachlass des Gitarristen und Sängers verwaltet, einem deutschen Konzertveranstalter. Er darf weiter unter der Marke "Zappanale" Musikfestivals ausrichten sowie CDs und Bekleidungsstücke verkaufen.
Frank Zappa 1971
© AFP
Laut Urteil müssen nach EU-Recht Marken gelöscht werden, wenn sie nicht innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung in der Europäischen Union benutzt werden. Dass die US-Gesellschaft den Internet-Domainnamen "zappa.com" nutzt, ist demnach keine Nutzung des Markennamens gemäß des EU-Rechts.
Artikel vom 31.05.2012
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