Die Ermittlungen der Fachleute in den Bundesländern hätten keine Hinweise darauf ergeben, dass die Keime von eventuell kontaminierten Bockshornkleesamen aus Ägypten bei Importeuren, Zuchtbetrieben oder bei Zwischenhändler auf andere Sprossensorten überspringen könnten, teilte die Behörden mit. Es lägen auch keine Erkenntnisse darüber vor, dass andere Sprossenvarianten EHEC-Infektionen ausgelöst hätten. Damit gebe es keinen Grund mehr, vor deren Verzehr zu warnen.
Für ägyptische Bockshornkleesamen gilt auf Anweisung der EU-Kommission ein Exportverbot bis zum 21. Oktober. Sämtliche Bestände, die zwischen 2009 und 2011 in die EU gebracht wurden, müssen vom Markt genommen und vernichtet werden.
Nach Angaben des RKI vom Donnerstag erkrankte letztmalig am 7. Juli nachgewiesenermaßen ein Patient in Deutschland an dem EHEC-Erreger. Alles deute darauf hin, dass sich die Epidemie dem Ende zuneige. Es sei aber auch weiterhin möglich, dass Menschen an EHEC erkrankten, unter anderem weil Infizierte den Keim unabsichtlich auf andere übertragen könnten.
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