Bundestag soll dies über Gesetzesänderung klarstellen

CSU-Rechtspolitiker: Beschneidung muss möglich bleiben

Berlin (AFP) - Beschneidungen aus religiösen Gründen müssen nach Ansicht des CSU-Rechtspolitikers Norbert Geis in Deutschland weiterhin möglich bleiben. Dies werde der Bundestag nötigenfalls auch durch eine Gesetzesänderung klarstellen, sagte Geis im Deutschlandfunk. Er glaube, dass es über die Parteigrenzen hinweg Einigkeit darüber gebe, "dass die Beschneidung möglich sein muss". Geis fügte hinzu, dass seiner Ansicht nach die derzeitigen Gesetze aber ausreichten.
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Beschneidung © AFP

Die umstrittene Entscheidung des Kölner Landgerichts bezeichnete der CSU-Politiker als "Fehlurteil" eines einzelnen Gerichts. Das Wohl des Kindes dürfe nicht auf körperliche Unversehrtheit reduziert werden, sagte der Bundestagsabgeordnete. Auch die religiöse Erziehung gehöre dazu.

Das Kölner Landgericht hatte in seiner Entscheidung vom Mai die Auffassung vertreten, eine Beschneidung aus religiösen Gründen erfülle den Tatbestand der Körperverletzung. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert". Das rechtskräftige Kölner Urteil ist allerdings nicht für andere Gerichte verbindlich.

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