Die umstrittene Entscheidung des Kölner Landgerichts bezeichnete der CSU-Politiker als "Fehlurteil" eines einzelnen Gerichts. Das Wohl des Kindes dürfe nicht auf körperliche Unversehrtheit reduziert werden, sagte der Bundestagsabgeordnete. Auch die religiöse Erziehung gehöre dazu.
Das Kölner Landgericht hatte in seiner Entscheidung vom Mai die Auffassung vertreten, eine Beschneidung aus religiösen Gründen erfülle den Tatbestand der Körperverletzung. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert". Das rechtskräftige Kölner Urteil ist allerdings nicht für andere Gerichte verbindlich.
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