Die zweiwöchige Aufgebotsfrist für Trauungen bleibt bestehen. Allerdings erlaubt es die Neuregelung künftigen Paaren, nachts an historischen Stätten zu heiraten, die tagsüber für Besichtigungen reserviert sind. Eine Verpflichtung für Geistliche und andere Beteiligte, Hochzeiten auch nachts zu zelebrieren, gibt es nicht.
Hochzeiten seien etwas "sehr Persönliches", sagte die Generalbeauftragte Sarah Rapson. "Diese Neuerung wird es den Menschen ermöglichen, ihren Tag zu etwas Einzigartigem zu machen." In Schottland gab es schon bislang keine Einschränkungen, in Nordirland bleiben die bisherigen Beschränkungen bestehen.
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