Die Frau war im März 2005 entlassen worden, nachdem sie sich öffentlich über Missstände an ihrem Arbeitsplatz beklagt hatte. Das Altenpflegeheim gehörte zur Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, deren Mehrheitseigner das Land Berlin ist. Nachdem das Landesarbeitsgericht Berlin die Kündigung im März 2006 bestätigte, klagte die Frau sich durch alle Instanzen in Deutschland.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hatte ihr im Juli 2011 schließlich Recht gegeben. Deutschland habe mit der Kündigung gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen, befand er und wies die Bundesregierung an, der Frau 10.000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Darauf gestützt erhob die Frau eine so genannte Restitutionsklage, mit der das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin beseitigt und die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt werden sollte.
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