"Bild am Sonntag" hatte im August 2008 mit einem großflächigen Foto über Sachs berichtet. Es zeigte, wie er auf seiner Jacht eine Zeitung mit "Bild"-Logo las. In der Bildunterschrift hieß es: "Er liest Bild am Sonntag, wie über elf Millionen andere Deutsche auch."
Sachs klagte gegen den Axel Springer Verlag auf Unterlassung und forderte für die unfreiwillige Werbung eine sogenannte Lizenzgebühr von 50.000 Euro. Der deutsch-schweizerische Industriellenerbe war unter anderem als Fotograf, Kunstsammler und früherer Ehemann des französischen Filmstars Brigitte Bardot bekannt. Im Mai 2011 erschoss er sich in seinem Haus in der Schweiz.
Der BGH bestätigte nun den Unterlassungsanspruch und sprach den Erben die "Lizenzgebühr" in geforderter Höhe zu. "Bild am Sonntag" habe Sachs' Recht am eigenen Bild verletzt und ihn "ohne seine Zustimmung für Werbezwecke vereinnahmt", erklärten die Karlsruher Richter zur Begründung. Dass diese Werbung in einen redaktionellen Artikel eingebettet war, ändere daran nichts. Dabei sei das öffentliche Interesse an der Nachricht über die "Bild"-Lektüre nicht derart groß, dass die Persönlichkeitsrechte des Prominenten demgegenüber zurücktreten müssten.
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