Bei gemeinsamem Konto
Hohe Zuwendungen an Ehegatten können besteuert werden
München (AFP) - Eheleute sollten ihren Partner nicht allzu großzügig mit Geld ausstatten. Ansonsten könnte dies Begehrlichkeiten des Finanzamts wecken und zu Schenkungssteuer führen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil entschied. Demnach können "freigiebige Zuwendungen" des einen Partners auf ein Gemeinschaftskonto der Schenkungssteuer unterliegen, wenn der andere frei über die Hälfte der Einzahlungen verfügt und damit "eigenes Vermögen" schaffen kann. Dass dem so ist, muss laut Urteil allerdings das Finanzamt objektiv nachweisen.
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Im aktuellen Fall hatte ein Ehemann in mehreren Tranchen knapp drei Millionen Euro auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen. Das Finanzamt besteuerte daraufhin die Hälfte der eingezahlten Beträge als Schenkungen des Mannes an die Frau, die daraufhin klagte. Die Vorinstanz muss nun nach Maßgabe des BFH klären, ob die Klägerin zur Hälfte an dem Kontoguthaben beteiligt und die Besteuerung damit rechtens war. Maßgebend hierfür sind laut Urteil die Vereinbarungen der Eheleute sowie die Verwendung des Guthabens und der "Zugriff" der Ehefrau darauf.
Artikel vom 18.04.2012
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